„Zeit“-Journalisten scheitern in Streit mit „Die Anstalt“ – BGH erlaubt Satire über transatlantische Netzwerke

Die Wochenzeitung "Die Zeit" scheiterte am Dienstag mit ihrer Unterlassungsklage gegen die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" endgültig.
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SymbolfotoFoto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Epoch Times10. Januar 2017

Der Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“, Josef Joffe, und der „Zeit“-Journalist Jochen Bittner sind mit Unterlassungsklagen gegen die ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ endgültig gescheitert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag weitgehend ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Gestritten wurde über Angaben zur Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen. (Az. VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15)

In der Sendung vom 29. April 2014 war die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten beim Thema Sicherheitspolitik thematisiert worden. Dabei wurde angegeben, Joffe sei Mitglied, Vorstand oder Beirat in acht und Bittner in drei entsprechenden Lobbyorganisationen. Laut BGH stimmten die Angaben zu den Interessenkonflikten wegen unstreitiger Mitgliedschaften in Lobbyorganisationen grundsätzlich. Dass eine Schautafel dazu fehlerhaft gewesen sei, spiele in einer satirischen Sendung keine entscheidende Rolle.

Laut BGH muss in einem satirischen Fernsehbeitrag zudem beachtet werden, „welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt“. Der Sendung lasse sich deshalb im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden „Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen“. Diese Aussage sei zutreffend. (afp/dk)



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