Böhmermann zieht gegen Merkels Kritik an „Schmähgedicht“ vor Gericht

Das Berliner Verwaltungsgericht muss einem Zeitungsbericht zufolge entscheiden, ob Bundeskanzlerin Merkel ihre Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" des Satirikers Böhmermann auf den türkischen Präsidenten Erdogan zurücknehmen muss.
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Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vorFoto: ZDF, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times2. April 2019

Das Berliner Verwaltungsgericht muss einem Zeitungsbericht zufolge entscheiden, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Einschätzung zum umstrittenen „Schmähgedicht“ des Satirikers Jan Böhmermann auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss. Am 16. April solle eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt werden, berichtete der „Tagesspiegel“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Böhmermann hatte das Gedicht in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016 vorgetragen und damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Merkel bezeichnete seine Satire als „bewusst verletzend“.

Sollte die Klage in ihrem Hauptpunkt – der Unterlassung – abgewiesen werden, will Böhmermann dem Bericht zufolge hilfsweise feststellen lassen, dass Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei.

In einem Schreiben an das Kanzleramt, das dem „Tagesspiegel“ vorliegt, warf Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz Kanzlerin Merkel im Herbst 2017 vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt“. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.

Die Affäre um das „Schmähgedicht“ hatten das deutsch-türkische Verhältnis lange belastet. Erdogan war gegen den Satiriker juristisch vorgegangen, was großes Aufsehen erregte. Strafrechtlich blieb die Sache für Böhmermann folgenlos, im zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg aber unterlag er. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigte im vergangenen Mai in einem Berufungsverfahren das Verbot wesentlicher Passagen. (afp)

 



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