Hessen: IS-Kämpfer verklagt Bundesrepublik auf Rückholung aus Syrien

Titelbild
Gefängniszellen:Foto: istock
Epoch Times25. Juni 2019

Ein aus dem hessischen Kassel stammender mutmaßlicher Islamist hat die Bundesrepublik auf seine Rückholung verklagt. Fabian G. sei derzeit in Nordsyrien in Haft, berichtet die „Welt“ am Dienstag.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Eingang der Klage gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Dem Bericht zufolge hatte sich Fabian G. im Oktober 2014 mit seinem Bruder Manuel G. dem IS angeschlossen.

Die Bundesregierung sei laut Verfassung dazu verpflichtet, den 26-Jährigen zurückzuholen, zitierte die Zeitung aus einer Erklärung von dessen Anwälten Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin.

Dieser Pflicht sei die Regierung bisher aus politischen Motiven nicht nachgekommen. Die Bundesrepublik müsse laut Verfassung ihre Staatsangehörigen vor Eingriffen in ihre Grundrechte schützen. In Nordsyrien drohe G. die Todesstrafe.

Wie die „Welt“ weiter berichtete, wurde G.s Vater eigen Angaben zufolge 2016 vom Staatsschutz mitgeteilt worden, dass seine beiden Söhne ums Leben gekommen seien.

Er sei hingegen überzeugt gewesen, dass sie noch leben. Im Frühjahr 2019 sei er nach Nordsyrien gereist und habe Fabian G. aus der Ferne im Gefängnis sehen können. Ihm sei versichert worden, dass sein Sohn sofort ausreisen könne, wenn die Bundesrepublik seine Auslieferung beantrage. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion