Zugunglück von Bad Aibling: Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahre Haft verurteilt

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling, bei dem im Februar 2016 zwölf Menschen starben, ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein befand den Angeklagten der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Titelbild
In Handschellen sitzt der Fahrdienstleiter beim Prozessauftakt um das Zugunglück von Bad Aibling vor dem Landgericht Traunstein auf der Anklagebank.Foto: Peter Kneffel/dpa
Epoch Times5. Dezember 2016

Im Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten hat das Landgericht Traunstein den angeklagten Fahrdienstleiter am Montag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand Michael P. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Er sei alleine verantwortlich für den Frontalzusammenstoß zweier Meridian-Züge am 9. Februar 2016.

Der Mann hatte zu Prozessbeginn gestanden, dass er kurz vor dem Unglück trotz einen Verbots ein Spiel auf seinem Handy gespielt hatte.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Alternativ hatte sie im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe maximal zweieinhalb Jahre gefordert.

Abweichend von der Anklage verurteilte das Gericht P. bei den Fällen der fahrlässigen Körperverletzung wegen 85 Taten und nicht wie angeklagt wegen 89 Taten. Das Gericht ordnete außerdem die Fortdauer der Haft für den seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten an. (afp/dts)

 



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