Zusammenfassung: CSU schlägt wieder härteren Ton bei Sicherheit und Migration an

Zum Jahresauftakt schlägt die CSU wieder einen härteren Ton bei Migration und Kriminalitätsbekämpfung an. Die Landesgruppe fordert eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten sowie die Abkehr von der generellen Strafunmündigkeit von Kindern unter 14.
Titelbild
Innenminister Horst Seehofer.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times5. Januar 2020

Die CSU plädiert für eine Abkehr von der generellen Strafunmündigkeit von Kindern unter 14 sowie eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten von Flüchtlingen, wie aus AFP vorliegenden Vorlagen für ihre am Montag in Seeon beginnende Klausurtagung hervorgeht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will im Kampf gegen Extremisten die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Internetüberwachung ausweiten.

Grüne blockieren Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten – CSU will das umgehen

Die CSU will durch ein im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten deren Zahl trotz des Neins der Grünen ausweiten. An Landesregierungen mit grüner Beteiligung war dieses Vorhaben bislang gescheitert. Hierfür will die CSU-Landesgruppe eine zusätzliche Liste aller Staaten mit Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent erstellen – dies würde unter anderen die Maghreb-Staaten und Georgien betreffen.

In dem Papier zur Migrationspolitik, das laut „FAZ“ unter Federführung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt entstand, wird auch verlangt, Verstöße gegen das Einreiseverbot hart zu ahnden. „Bei uns gilt die klare Maßgabe: Wer abgeschoben ist, muss draußen bleiben“, heißt es.

Desweiteren fordert die CSU eine Ausweitung der Schleierfahndung, die in den meisten Bundesländern in einem Bereich von 30 Kilometern mit unterschiedlicher Intensität praktiziert wird.

„Wir wollen den Handlungsspielraum für Schleierfahndungen der Bundespolizei auf 50 Kilometer hinter der Grenze ausweiten“, heißt es in dem Papier. Durch einen Ländervorbehalt will die CSU gewährleisten, dass die 2018 geschaffene bayerische Grenzpolizei weiterhin die Schleierfahndung an den Grenzen zu den Nachbarländern ausführen kann.

Altersunabhängige Sanktionen

„Wir wollen schwere Straftaten altersunabhängig sanktionieren“, heißt es in der Vorlage, über die zunächst die „Welt am Sonntag“ berichtet hatte. Die generellen Strafunmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren sollte verändert werden.

Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze.“

Angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft bei jungen Heranwachsenden solle auch festgelegt werden, dass bei 18- bis 21-Jährigen regelmäßig Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse und nicht Jugendstrafrecht.

Beweislastumkehr in der Clankriminalität

Zur Bekämpfung der Clankriminalität will die CSU ins Strafrecht eine „ständige und praxisnahe Beweislastumkehr“ einfügen, um Tätern kriminell erworbenes Vermögen noch einfacher entziehen zu können.

Benötigt würden zudem flächendeckend Spezialdienststellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie ein Clanbeauftragter im Bundeskriminalamt (BKA). Außerdem solle das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Clankriminalität aktiv werden können.

CSU für „digitales Beleidigungsstrafrecht“

Zudem plädiert die CSU für ein „digitales Beleidigungsstrafrecht“. Hass und Hetze seien immer häufiger der Ausgangspunkt von tätlicher Gewalt. „Wir brauchen deshalb ein modernes Beleidigungsstrafrecht, dass die Strafbarkeit entsprechender Taten im Internet klarstellt. Cyberstalking und Cybermobbing wollen wir stärker bestrafen.“

Seehofer warnte weiterhin vor einer akuten Bedrohung durch linke und rechte Extremisten in Deutschland.

„Leider ist die Gefährdungslage in diesem Bereich aktuell besorgniserregend hoch“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Im Internet müssten linke und rechte Straftäter genauso verfolgt werden wie im analogen Bereich auf der Straße. Eine entsprechende Änderung des Verfassungsschutz- und Bundespolizeigesetzes sei bereits in der Ressortabstimmung. (afp)



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