Zwei Hausverbote nach Störaktion im Bundestag

Erste Konsequenzen nach der Störaktion im Bundestag: Während der Debatte über das Infektionsschutzgesetz waren Abgeordnete von Gästen der AfD-Fraktion bedrängt, gefilmt und beleidigt worden. Zwei von ihnen dürfen den Reichstag nicht mehr betreten.
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Die Störaktionen von Gästen der AfD-Fraktion im Bundestag hat für zwei Beteiligte ein Nachspiel.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa
Epoch Times15. Januar 2021

Zwei Monate nach der Störaktion im Bundestag gibt es erste Konsequenzen. „Bisher sind zwei Hausverbote ausgesprochen worden“, sagte am Donnerstag ein Parlamentssprecher in Berlin.

„Gegen mehrere Personen sind außerdem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet worden, die Bußgelder zur Folge haben.“ Zuvor hatte auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

Während der Debatte über das umstrittene Infektionsschutzgesetz waren Abgeordnete am 18. November auf den Fluren des Reichstagsgebäudes von Besuchern bedrängt, gefilmt und beleidigt worden, darunter Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). In Altmaiers Fall filmten die Störer die Aktion und stellten das Video ins Internet. Aus einem Bericht der Bundestagspolizei geht hervor, dass die Besucher von drei AfD-Abgeordneten eingeladen worden waren. (dpa)



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