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Streit um Abschiebehaft

„Zweifellos verfassungswidrig": SPD stellt sich gegen Dobrindts Abschiebepläne

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Abschiebehaft für Straftäter unbegrenzt möglich machen. SPD-geführte Länder halten dagegen und warnen vor einem Bruch mit dem Grundgesetz.

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Alexander Dobrindt setzt auf eine Verschärfung der Asylpolitik. (Archivbild)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Mehrere SPD-geführte Bundesländer haben Kritik an einem Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Entfristung der Dauer der Abschiebehaft für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder geübt. „Eine unbefristete Freiheitsentziehung ohne Aussicht auf tatsächliche Abschiebung wäre zweifellos verfassungswidrig“, sagte der Sprecher der SPD-geführten Innenministerien, Hamburgs Innensenator Andy Grote, der „Welt am Sonntag“.
„Die rechtlichen Hürden für einen unbefristeten Freiheitsentzug dürften ausgesprochen hoch sein“, gab auch ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums zu bedenken.

EU-Kommission schlägt neue Rückkehrverordnung vor

Bei einem Migrationsgipfel in München in der vergangenen Woche hatten die Innenminister mehrerer europäischer Staaten nach Angaben Dobrindts über das „Schärfen und Härten“ des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) diskutiert. „Wir wollen, dass wir unbefristete Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber ermöglichen“, sagte Dobrindt nach dem Treffen. Ein Ziel seien auch „unbefristete Einreiseverbote“. Dafür müsse es „natürlich Voraussetzungen geben“, sagte der Minister und verwies auf „Straffälligkeiten“.
Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag für eine neue Rückkehrverordnung vorgelegt um Abschiebungen zu beschleunigen. Dieser sieht über eine künftige Höchstgrenze von 24 Monaten Haft hinaus in schweren Fällen sogar die Entfristung vor. Dobrindt will dies in Deutschland ermöglichen.
SPD-Senator Grote sieht den Schlüssel für eine Erhöhung der Abschiebequote vielmehr in der Vereinfachung der Dublin-Überstellungen – also der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in das Land, wo sie zuerst in die EU eingereist sind. Des Weiteren plädiert Grote für eine bessere Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten.
Er könne sich nicht erklären, „wie eine unbefristete Abschiebungshaft rechtlich begründet werden soll“, sagte auch der Asylrechtsexperte Philipp Wittmann vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der „Welt am Sonntag“. Für die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl ist der Vorschlag Dobrindts „in einem Rechtsstaat nicht machbar“.

Haftplätze für Ausreisepflichtige fehlen

„Ausdrückliche“ Unterstützung für Dobrindt kam dagegen vom baden-württembergischen Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek (CDU): „Bei der Rückführung stehen für uns Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder besonders im Fokus“, erklärte er.
Eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ ergab, dass Haftplätze für Ausreisepflichtige fehlen, da ein Großteil der bundesweit 790 Haftplätze aktuell bereits belegt ist. Ende Juni 2025 lebten in Deutschland laut der Zeitung rund 226.000 Ausreisepflichtige – darunter mehr als 7.000 abgelehnte Asylbewerber, die straffällig geworden sind. Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr laut Bundesregierung knapp 12.000 Menschen.
Nach Informationen der „Bild“-Zeitung möchte Dobrindt künftig nicht nur Gefährder und Straftäter, sondern auch syrische junge Männer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, in ihre Heimat abschieben.
Das Bundesamt für Migration soll wieder Asyl-Anträge von Syrern bearbeiten, „vorrangig von arbeitsfähigen, jungen Männern“, wie es nach Informationen der „Bild“-Zeitung aus dem Bundesinnenministerium heißt. Außerdem will Dobrindt demnach den Syrern, die nach ihrer Flucht wieder zu Besuchen in ihr Land reisen, das Asyl verweigern.
„Wir arbeiten an einer Vereinbarung mit Syrien, damit Rückführungen möglich werden. Wir wollen mit Straftätern die Rückführungen beginnen“, sagte Dobrindt der Zeitung. (afp/red)

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