Belgischer Holocaust-Leugner zu Besuch von früheren KZ verurteilt

Der ehemalige belgische Abgeordnete, Laurent Louis, soll nun im Laufe von fünf Jahren fünf frühere KZ besuchen und "einen Text von mindestens 50 Zeilen" über das Gesehene und seine Gefühle verfassen, so das Urteil eines Berufungsgerichts in Brüssel.
Titelbild
Der ehemalige belgische Abgeordnete Laurent Louis (Mitte).Foto: BRUNO FAHY/AFP/GettyImages
Epoch Times20. September 2017

Ein belgischer Holocaust-Leugner ist von einem Gericht zum Besuch von fünf früheren Konzentrationslagern verurteilt worden. Über seine Erfahrungen müsse der ehemalige Abgeordnete Laurent Louis dann jeweils einen Bericht anfertigen, entschied ein Berufungsgericht in Brüssel am Mittwoch. Im Gegenzug werde eine Verurteilung aus der Vorinstanz zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und 18.000 Euro Strafe für fünf Jahre ausgesetzt.

Den Schuldspruch von 2015 ließ das Gericht aufrecht. Louis soll nun in fünf Jahren jedes Jahr ein anderes ehemaliges Konzentrationslager besichtigen, darunter Auschwitz und Dachau. Nach jedem Besuch solle er „einen Text von mindestens 50 Zeilen“ über das Gesehene und seine Gefühle verfassen, heißt es laut der Nachrichtenagentur Belga in dem Urteil.

Seine Berichte muss Louis demnach auch innerhalb eines Monats auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Der 37-jährige Verurteilte begrüßte das Urteil am Mittwoch als „Sieg“. Sein Anwalt Sébastien Courtoy sagte der Nachrichtenagentur AFP, mit ihrem Urteil seien die Richter „genau“ dem gefolgt, „was wir vorgeschlagen haben“. Sein Mandant bedauere aufrichtig seine „Entgleisungen“. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion