Schweiz und Deutschland schließen Anti-Spionage-Pakt

Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen zum gegenseitigen Verzicht auf Spionage unterschrieben. Sie hätten sich verpflichtet, nicht im jeweils anderen Staat zu spionieren.
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Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen zum gegenseitigen Verzicht auf Spionage unterzeichnet.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times11. Mai 2017

Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen zum gegenseitigen Verzicht auf Spionage unterzeichnet. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hätten beide Länder die Vereinbarung im Januar unterschrieben, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Donnerstag. Sie hätten sich verpflichtet, nicht im jeweils anderen Staat zu spionieren.

Das Abkommen mit der Schweiz ist pikant, weil es zeitlich mit der Affäre um den mutmaßlichen Schweizer Agenten Daniel M. zusammenfällt. Er war kürzlich in Frankfurt verhaftet worden.

Der Generalbundesanwalt verdächtigt ihn, im Auftrag des Schweizer Geheimdienstes NDB von 2012 bis mindestens Ende 2015 deutsche Steuerfahnder ausgeforscht zu haben.

Medienberichten zufolge sollte der Spitzel in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen Informationen darüber beschaffen, wie deutsche Behörden beim Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz vorgehen.

Spionagefall hat keine Auswirkungen …

Der Spionagefall dürfte aber keine Auswirkungen auf das Anti-Spionage-Abkommen haben, da die mutmaßlichen Taten von D. zeitlich vor Inkrafttreten des Abkommens liegen.

Unterzeichnet wurde das Abkommen dem Bericht zufolge auf deutscher Seite vom Staatssekretär für die Koordination der Nachrichtendienste, Klaus-Dieter Fritsche. Das Kanzleramt habe selbst die Verhandlungen mit der Schweiz geführt. Dort sei das Eidgenössische Department für Verteidigung beteiligt gewesen.

In dem Abkommen heißt es demnach, beide Staaten verzichteten darauf, einander auszuspionieren. Außerdem sollten Einsätze gegen Dritte im jeweils anderen Land koordiniert werden.

D.h., beobachtet etwa der deutsche Bundesnachrichtendienst eine ausländische Botschaft in der Schweiz oder eine kriminelle Organisation, so müsse er dies zuvor mit der Schweiz abstimmen. Dies gelte auch umgekehrt. Das Memorandum binde alle deutschen und Schweizer Dienste. (afp)



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