Britischer Brexit-Ausschuss: EU-Austritt muss womöglich verschoben werden

Wegen der schleppenden Verhandlungen muss Großbritanniens offizieller Austritt aus der EU nach Einschätzung des Brexit-Ausschusses des Parlaments in London womöglich verschoben werden. So heißt es in einem neuen Bericht des Gremiums.
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BrexitFoto: Delpixart/iStock
Epoch Times18. März 2018

Wegen der schleppenden Verhandlungen mit Brüssel muss Großbritanniens offizieller Austritt aus der Europäischen Union nach Einschätzung des Brexit-Ausschusses des Parlaments in London womöglich verschoben werden.

In zentralen Fragen wie einer weiterhin offenen Grenze zwischen dem britischen Nordirland und der Republik Irland seien kaum Fortschritte erzielt worden, hieß es am Sonntag in einem neuen Bericht der Brexit-Kommission.

„Wenn grundlegende Aspekte der künftigen Partnerschaft im Oktober 2018 noch vereinbart werden müssen, sollte die Regierung eine begrenzte Ausweitung des Zeitraums gemäß Artikel 50 anstreben“, hieß es weiter.

Laut Artikel 50 des EU-Vertrages begann mit dem offiziellen Antrag der britischen Regierung auf einen Austritt aus der Europäischen Union eine zweijährige Frist, innerhalb derer die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU ausgehandelt werden müssen. Diese Frist endet am 29. März 2019.

Der Brexit-Ausschuss besteht größtenteils aus Abgeordneten, die sich vor dem Referendum im Juni 2016 gegen den Brexit ausgesprochen hatten. Der Ausschussvorsitzende Hilary Benn von der oppositionellen Labour-Partei erklärte, die Brexit-Verhandlungen befänden sich jetzt „in einem kritischen Stadium“. Die britische Regierung habe nur noch sieben Monate Zeit, um Vereinbarungen bei „hochkomplexen Themen“ zu erzielen.

„Die Regierung muss nun glaubwürdige, detaillierte Vorschläge vorlegen, wie eine ‚reibungslose Grenze‘ zwischen Nordirland und der Republik Irland betrieben werden kann“, forderte Benn. Bislang gebe es „keine internationale Grenze, abgesehen von den EU-Binnengrenzen, die ohne Kontrollen und physische Infrastruktur funktionieren“. „Das ist zutiefst besorgniserregend“, erklärte der Ausschuss-Vorsitzende.

Weitere Streitthemen sind der künftige Status von EU-Bürgern, die während der Übergangsphase einwandern, in der Großbritannien weiterhin EU-Recht umsetzt. Solchen Einwanderern nicht die gleichen Rechte zuzugestehen wie früher eingewanderten EU-Ausländern sei womöglich mit EU-Recht „unvereinbar“, warnte der britische Brexit-Ausschuss. (afp)



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