CETA-Streit: Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen will Abkommen vorläufig nicht unterzeichnen

Das Freihandelsabkommen CETA, zwischen Kanada und der EU, wird von Österreichs Bundespräsidenten Van der Bellen zumindest vorläufig nicht unterschrieben.
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Der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen., macht in der EU nicht alles mitFoto: Virginia Mayo/dpa
Von 16. Juli 2018

Österreichs Bundespräsident wird das CETA-Abkommen nicht unterzeichnen. Zumindest noch nicht. Der Vertrag, der die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada neu regeln soll enthält, neben Regelungen die einen zollfreien Handel ermöglichen würden, auch etliche Regeln und Verfahren, die heiß umstritten sind.

Kritiker weisen darauf hin, dass es unter anderem möglich wäre, gegen Arbeitsschutz- oder Produkthaftungsregeln ein Schiedsgericht anzurufen, dass allerdings hinter verschlossenen Türen und nur auf Grundlage der Vertragsvereinbarungen entscheiden könnte. Die nationale Gesetzgebung, aber auch Sicherheits- und Schutzbestimmungen, die als EU-Recht bestehen, könnten damit ausgehebelt werden. Selbst Klagen gegen Regierungen, wenn sich Gewinnerwartungen von Investoren wegen bestehender Gesetze nicht realisieren lassen, wären möglich.

Im Augenblick liegt das Vertragswerk dem EUGH zur Entscheidung vor, ob es sich denn überhaupt mit dem EU-Recht vertragen würde.

Van der Bellen macht seine Unterschrift vom Gutachten des Gerichts abhängig, Italien hat andererseits signalisiert, dass es das Abkommen unter keinen Umständen ratifizieren würde, womit eine EU-weite Geltung damit vom Tisch wäre. Auch aus anderen Staaten vor allem im europäischen Osten kommen zunehmend ähnliche Signale.



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