Ein „Unabhängiger Expertenrat“ soll künftig die Verhältnisse der Staaten überprüfen

Ein Expertenrat, der politisch "plural ausgewogen" sei, soll alle zwei Jahre die EU-Staaten hinsichtlich der Unabhängigkeit ihrer Justiz, ihrer Korruptionsanfälligkeit und Medienfreiheit evaluieren. Diesen Vorschlag machen Manfred Weber und der frühere Bundesverfassungsrichter Di Fabio.
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Fahnen der EU-Staaten in Sofia, Bulgarien, aufgenommen mit einer Drohne. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times17. März 2019

Der EVP-Spitzenkandidat für die Europawahl, Manfred Weber (CSU), strebt einen neuen Mechanismus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit von EU-Mitgliedern an. Das bisherige „Artikel-7-Verfahren“, das gegen Polen und Ungarn eingeleitet worden war, sei zwar ein starkes Signal, schreibt Weber in einem Beitrag mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS). Es gleiche aber „einem sehr großen Geschütz, das wenig zielgenau und schwer zu bedienen ist“.

Es bestehe außerdem die Gefahr, dass Rechtsstaatlichkeitsverfahren in politische Auseinandersetzungen gezogen würden, heißt es in dem Beitrag. Weber und Di Fabio schlagen stattdessen einen „unabhängigen Expertenrat“ vor, der die Verhältnisse in allen Staaten regelmäßig überprüft und eine „objektive Beurteilung“ für Sanktionsmaßnahmen liefert. Dazu soll die Kürzung zugesagter Mittel aus dem EU-Haushalt gehören.

Expertenrat soll EU-Staaten prüfen

Der Expertenrat solle nicht mehr als neun Mitglieder umfassen. Dazu sollten frühere Richter an höchsten nationalen Gerichten oder am Europäischen Gerichtshof gehören. Das Gremium soll politisch „plural ausgewogen“ zusammengestellt sein und für eine längere Amtsperiode gewählt werden.

Alle zwei Jahre soll der Expertenrat demnach sämtliche Mitgliedstaaten hinsichtlich der Unabhängigkeit ihrer Justiz, ihrer Korruptionsanfälligkeit und Medienfreiheit evaluieren. Das Gremium soll Verbesserungen vorschlagen, aber auch Konsequenzen, wenn diese scheitern.

Bei „ernsthaften, schweren Verletzungen“ soll der betreffende Mitgliedsstaat vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Im Fall einer Verurteilung solle die EU-Kommission Sanktionen vorschlagen, die nur durch eine Mehrheitsentscheidung von Parlament oder Rat gestoppt werden könnten. Ein solches Verfahren würde erheblich vom derzeit vorgesehen Prozedere abweichen.

Wegen Angriffen auf die Unabhängigkeit ihrer Justiz waren Strafverfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet worden. Grundlage ist Artikel 7 des EU-Vertrags, der Sanktionen gegen Länder vorsieht, die dauerhaft demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien missachten.

Über die Verhängung der Strafen müssen die EU-Staaten aber einstimmig – ohne den betroffenen Staat – entscheiden. Sowohl Ungarn als auch Polen hatten erklärt, sie würden Sanktionen gegen das jeweils andere Land mit ihrem Veto blockieren. (afp)



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