Eisenstangen-Mord: Witwer will Republik Österreich verklagen

Weil der Staat nichts gegen den kenianischen Kriminellen unternahm, will der Witwer des Wiener Eisenstangen-Mordopfers Österreich verklagen. „Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet", erklärt der 65-Jährige laut Oe24.
Titelbild
Ein Amateurvideo zeigt den in der Gegend bekannten verwirrrten Obdachlosen.
Epoch Times8. Mai 2016

In der Nacht auf Mittwoch wurde die 54-jährige Maria E. am Wiener Brunnenmarkt erschlagen: Der Täter war ein polizeibekannter 21-jähriger Kenianer. Er lebte obdachlos in der Gegend, war geistig verwirrt und bei Anrainern gefürchtet. Doch die Behörden ließen ihn gewähren. Warum der 18-mal straffällig gewordene Mann trotz gültigem Abschiebe-Bescheid nicht nach Kenia zurückgebracht wurde – dieser Frage stehen nun Österreichs Behörden gegenüber. Sie hatten angeblich keine Handhabe gegen den Mann, der als gewaltbereit und gefährlich galt (siehe unser Bericht).

„Wir werden Amtshaftungsklage einbringen"

Der Witwer der Ermordeten glaubt, dass seine Frau noch am Leben sein könnte, wenn der Staat tätig geworden wäre. Er will nun die Republik Österreich verklagen. „Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet“, sagte Franz E. zu Oe24. „Jeder am Brunnenmarkt kannte den Mann und wusste, dass er gefährlich ist. Auch die Polizei wusste, wer er ist und wo er sich aufhält. Wieso haben sie nie die Anordnung erhalten, ihn wo hinzubringen, wo er niemandem etwas tun kann?“

Laut Kronenzeitung übernahm Alfred Boran, ein „Top-Jurist“ den Fall. Er kündigte gegenüber dem Medium an, dass sein Mandant rechtliche Schritte gegen die Republik erwäge: „Wir werden Amtshaftungsklage einbringen", so der Anwalt. (rf)

Kenianischer Botschafter nennt Abschiebung kein Problem

Während Österreichs Innenministerium die Aufenthaltsduldung des Kriminellen auf fehlende Abkommen mit dem Land Kenia schiebt, betonte der stellvertretende kenianische Botschafter in Wien gegenüber dem ORF, dass es keinerlei bürokratische Hürden gebe. Samuel M. Gitonga sagte:

"Die Rückführung ist nur eine logistische Frage, nämlich die Person in ein Flugzeug zu setzen und nach Kenia zurückzuschicken. Es ist keine Frage von Rückführungszertifikaten oder Ähnlichem. Wenn eine Person abgeschoben werden soll, muss man sie nur zurückschicken und wir übernehmen sie. Das ist alles."

Siehe:

Behördenversagen: Anwohner warnten vor Wiener Eisenstangen-Mörder (Video)



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