Eu beschließt: Ab 2025 sind keine staatlichen Subventionen für bestehende Kohlekraftwerke mehr erlaubt

Die EU erlaubt ihren Mitgliedstaaten nur noch bis 2025 staatliche Beihilfen für bestehende Kohlekraftwerke. In der jetzt erfolgten Einigung auf eine Reform des europäischen Energiemarktes soll auch der grenzüberschreitende Stromhandel begünstigt werden.
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Hochspannungstrassen sollen vor allem im grenzüberschreitenden Betrieb in der EU ausgebaut werden.Foto: iStock
Epoch Times19. Dezember 2018

Der Rat und das Parlament der EU haben sich auf eine Reform des europäischen Energiemarktes geeinigt. Unter anderem sollen die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Kohleenergie beschränkt und der grenzüberschreitende Stromhandel begünstigt werden, erklärte die österreichische EU-Ratspräsidentschaft am Mittwoch in Brüssel. Zudem soll es für Verbraucher einfacher werden, den Stromanbieter zu wechseln und selber Strom zu produzieren.

Die Einigung sieht vor, dass Mitgliedstaaten nur noch bis 2025 staatliche Beihilfen für bestehende Kohlekraftwerke ausschütten dürfen. „Wir haben der Verlängerung von Kohlesubventionen einen Riegel vorgeschoben“, erklärte Österreichs Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger.

Zugleich werden die EU-Länder dazu angehalten, beim Ausbau der Netzinfrastruktur ein schnelleres Tempo an den Tag zu legen. Insbesondere fehlende grenzüberschreitende Stromtrassen schränken den Stromhandel zwischen benachbarten EU-Mitgliedstaaten derzeit stark ein.

Die energiepolitische Sprecherin der Europa-SPD, Martina Werner, begrüßte diese Schritte. Ineffiziente und emissionsintensive Kohlekraftwerke dürften nicht künstlich am Leben gehalten werden. „Stattdessen müssen wir stärker in erneuerbare Energien, in den Netzausbau und in die Digitalisierung investieren“, erklärte Werner.

Durch die Einigung wird der österreichischen Ratspräsidentschaft zufolge zudem eine „Stärkung einer aktiven Verbraucherrolle“ erreicht. Zum einen sollen Verbraucher innerhalb der EU selber Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen können.

Zum anderen würden Kündigungsgebühren für Haushalte und Kleinbetriebe bei einem Wechsel des Stromanbieters künftig grundsätzlich untersagt. Ab 2026 muss es außerdem möglich sein, innerhalb von 24 Stunden den Anbieter zu wechseln, erklärte die Ratspräsidentschaft.

„Es ist positiv zu bewerten, dass der Kunde ins Zentrum rückt“, kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, diese Entwicklung. Die neuen Regelungen sollen ab 2021 gelten. (AFP)



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