EU-Gericht: „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen gute Sitten

Der deutsche Filmtitel "Fack Ju Göhte" verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden.
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EU-FlaggeFoto: iStock
Epoch Times24. Januar 2018

Die englische Wendung „fuck you“ ist zu vulgär und könnte Verbraucher schockieren. Der Filmtitel „Fack Ju Göhte“ kann daher nicht als Wortmarke geschützt werden, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied.

Danach wird es wohl keine Kleidung oder Kosmetikprodukte unter dieser Marke geben. (Az: T-69/17)

Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.

Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten, so die Begründung. Dagegen klagt Constantin Film.

In erster Instanz wies nun das EuG die Klage ab. Der Umstand, dass der Film „Fack Ju Göhte“ seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen worden sei, bedeute nicht, dass Verbraucher von dem Filmtitel als Marke nicht schockiert sein könnten. (afp)



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