EU-Gericht: Großbritannien darf den Bau eines neuen Atomkraftwerks fördern

Das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley ist erste Reaktor-Neubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. 2025 soll die Anlage ans Netz gehen.
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SymbolbildFoto: dapd
Epoch Times12. Juli 2018

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage gegen die staatlichen Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point abgewiesen. Das Luxemburger Gericht wies am Donnerstag eine Klage Österreichs gegen die Genehmigung der Subventionen durch die EU-Kommission ab. Es bestätigte damit die Entscheidung, dass Großbritannien den geplanten Meiler fördern darf.

Die vom französischen Staatskonzern EDF zusammen mit einem chinesischen Unternehmen geplante Anlage soll 2025 ans Netz gehen. Es ist der erste Reaktor-Neubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. Österreich wollte erreichen, dass das EU-Gericht die Genehmigung der Beihilfen durch die Kommission im Jahr 2014 für nichtig erklärt. Luxemburg unterstützte die Klage – an die Seite der Kommission stellten sich neben Großbritannien auch  Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei.

Das EU-Gericht bestätigte nun die Annahme der EU-Kommission, dass Großbritannien die Entwicklung der Atomenergie als ein Ziel von gemeinsamen Interessen definieren konnte. Ein solches Ziel müsse nicht unbedingt im Interesse aller Mitgliedsstaaten oder einer Mehrheit der Staaten liegen. Jedes Land habe das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen.

Großbritannien könne seinen Energiemix bestimmen und darin die Kernenergie als eine Energiequelle beibehalten, erklärte das Gericht. Es wies zudem darauf hin, dass die Technologie des geplanten Meilers fortschrittlicher sei als diejenige der Atomkraftwerke, die ersetzt werden sollten. Die Entscheidung in erster Instanz kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angegriffen werden.

cax/ilo



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