EU-Kommission nimmt Baukindergeld ins Visier: Indirekte Diskriminierung für Grenzgänger möglich

Für den Anspruch auf Baukindergeld muss das erworbene Wohneigentum in Deutschland liegen und der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls in Deutschland haben. Dies könnte eine indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen, heißt es seitens der EU-Kommission.
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Epoch Times31. August 2019

Wegen des im vorigen Jahr eingeführten Baukindergeldes droht der Bundesregierung jetzt Ärger mit der EU-Kommission.

Nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) hat die Kommission Bedenken, dass die Bedingungen für die staatliche Förderung EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten unzulässig benachteiligen könnten.

„Die Kommission wird die deutschen Behörden kontaktieren, um die rechtliche Situation zu klären“, heißt es in einem Schreiben von EU-Kommissarin Marianne Thyssen, das den Funke-Zeitungen vorliegt.

Thyssen bezieht sich in dem Schreiben auf die Bedingung, dass für den Anspruch auf Baukindergeld das erworbene Wohneigentum in Deutschland liegen muss und der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls in Deutschland haben muss.

Die Kommission ist der Auffassung, dass beide Voraussetzungen – die Belegenheit des Wohnraums in Deutschland und das Aufenthaltserfordernis – eine indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen könnten.“

Im Blick hat die Kommission EU-Bürger, die in Deutschland etwa als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind, aber ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und Wohneigentum außerhalb Deutschlands erwerben wollen.

Mit Verweis auf solche Fälle hatte die Kommission erst im März 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Wohnungsbauprämie vorangetrieben. Für diese jährliche Prämie gelten in dieser Hinsicht ähnliche Auflagen wie für das Baukindergeld.

Die Kommission hatte Deutschland förmlich aufgefordert, die Diskriminierung von Grenzgängern aus anderen EU-Ländern bei der jährlichen Prämie auf Sparleistungen zu beseitigen, und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht.

Das Bundesinnenministerium wies die Kritik an der Ausgestaltung des Baukindergeldes zurück: „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Baukindergeldes in EU-rechtlicher Hinsicht werden vom Bundesinnenministerium nicht geteilt“, sagte ein Ministeriumssprecher den Funke-Zeitungen. Die Kommission sei in dieser Angelegenheit bisher auch nicht offiziell an das Ministerium herangetreten.

Das Baukindergeld war im vergangenen Jahr eingeführt worden, um den Erwerb selbstgenutzter Immobilien für Familien zu erleichtern. Pro Kind zahlt der Staat insgesamt 12.000 Euro, über zehn Jahre verteilt, es gelten aber Einkommensgrenzen und zahlreiche weitere Bedingungen. (dts)



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