EU-Parlament zensiert Abgeordnete: Livestreams können bei „Hate Speech“ unterbrochen werden

EU-Abgeordnete dürfen bei sogenannten Hassreden im Livestream zensiert werden, der Parlamentspräsident kann einfach die Live-Übertragung unterbrechen. Er kann weiterhin strittige Teile einer Rede nachträglich entfernen lassen. Eine Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben, gibt es nicht.
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EU-ParlamentFoto: Getty Images
Von 1. März 2017

Livestreams von EU-Abgeordneten könnten zukünftig unterbrochen werden, falls Politiker online sogenannte Hasssprache verbreiten. Neue Regeln ermächtigen den Parlamentspräsidenten, den Livestream zu unterbrechen, falls sich ein Abgeordneter „rassistisch oder diffamierend“ äußert.

In der neugefassten Geschäftsordnung heißt es wörtlich: „Der Präsident kann im Fall diffamierender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Äußerungen oder Verhaltensweisen durch ein Mitglied beschließen, die Live-Übertragung der Sitzung zu unterbrechen.“

Auch dürfe der Präsident strittige Teile einer Rede nachträglich entfernen lassen. Eine Möglichkeit Einspruch zu erheben, sieht die Geschäftsordnung dagegen nicht vor.

Die Passage war bereits im Dezember vom Parlament beschlossen worden. Erst jetzt wurde sie durch Recherchen der katalanischen Zeitung „La Vanguardia bekannt.

Kritik gegen die Neuregelung äußerte der Chef der „International Press Association“, Tom Weingaertner. Dies untergrabe „die Verläßlichkeit des Parlamentsarchivs zu einem Zeitpunkt, an dem der Verdacht von fake news und Manipulation die Glaubwürdigkeit von Medien und Politikern bedroht“, so Weingaertner gegenüber der Nachrichtenagentur AP.



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