EU-Staaten einigen sich auf schärfere Abschieberegeln – Drei Monate Abschiebehaft in gesamter EU

Die Innenminister der Europäischen Union haben sich auf schärfere Regeln für Abschiebungen geeinigt.
Titelbild
Blick in den Plenarsaal des Europaparlaments.Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times7. Juni 2019

Die EU-Innenminister haben sich auf schärfere Regeln für Abschiebungen geeinigt. Sie beschlossen am Freitag in Luxemburg, die Mindestdauer von Abschiebehaft in der gesamten EU auf drei Monate festzulegen. Dies soll ein Untertauchen oder die Weiterreise abgelehnter Asylbewerber in andere EU-Länder verhindern. „Als letztes Mittel“ sollen Betroffene auch „in eine beliebiges sicheres Drittland“ gebracht werden können.

Den Plänen muss noch das Europaparlament zustimmen. Derzeit ziehen sich Abschiebungen vielfach in die Länge oder werden unmöglich, weil Dokumente aus den Heimatländern der Betroffenen fehlen, die Nationalität unklar ist oder das Einverständnis des Herkunftslandes für die Rückführung fehlt.

Mehrere Gründe für Inhaftierung

Gründe für eine Inhaftierung können laut dem Änderungsentwurf für die europäische Rückführungsrichtlinie Fluchtgefahr sein oder die Tatsache, dass Betroffene versuchen, das Abschiebeverfahren zu umgehen oder zu behindern. Neu hinzu kommt die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige zu inhaftieren, wenn sie „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellen“.

Als Höchstdauer für die Haft in allen Fällen soll sechs Monate festgelegt werden. Sie darf unter bestimmten Fällen um maximal zwölf Monate verlängert werden. Unbegleitete Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen nur „im äußerten Falle“ in Haft genommen werden.

EU-Kommission will „vereinfachtes Verfahren“

Mit der Entscheidung steht nun eine Position der EU-Staaten für die Verhandlungen mit dem Europaparlament über die Änderung der europäischen Rückführungsrichtlinie fest. Gespräche dazu dürften nicht vor dem Herbst beginnen. Nur wenn sich beide Seiten einigen, kann die Richtlinie geändert werden.

Noch nicht geeinigt haben sich die Minister auf Bestimmungen zu Grenzverfahren. Deren Geltungsbereich müsse innerhalb der Asylverfahrensverordnung festgelegt werde, über die noch beraten werde, erklärte der EU-Rat. Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr ein „vereinfachtes Verfahren“ mit kürzeren Einspruchsfristen für Asylbewerber vorgeschlagen, deren Anträge bereits an der Grenze abgelehnt wurden. (afp)



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