EU verhängt im Stahlkonflikt mit den USA Schutzmaßnahmen für europäische Firmen

Die EU-Schutzmanßnahmen für europäische Hersteller als Antwort auf die US-Strafzölle treten ab Donnerstag vorläufig in Kraft. Betroffen sind vorallem Exportländer wie Brasilien, China, Russland, Südkorea, Taiwan oder die Türkei.
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Symbolbild.Foto: Ben Margot/AP/dpa
Epoch Times18. Juli 2018

Wegen der US-Strafzölle auf Stahl hat die EU Schutzmaßnahmen für europäische Hersteller beschlossen. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, treten sie am Donnerstag vorläufig in Kraft. Betroffen sind 23 Produktkategorien, bei denen beim Überschreiten bestimmter Einfuhrmengen Zölle von 25 Prozent aufgeschlagen werden. Damit soll verhindert werden, dass wegen der höheren Hürden beim Export in die USA andere Länder den europäischen Markt mit ihren Produkten überschwemmen.

Die USA erheben seit März Strafzölle auf Importe von Stahl und Aluminium aus mehreren Ländern. Gegen die EU sind sie seit dem 1. Juni in Kraft. Anders als die von Europa verhängten Gegenzölle werden die Schutzmaßnahmen die USA wegen geringer Exportvolumen kaum treffen, sondern vor allem andere Exportländer wie Brasilien, China, Russland, Südkorea, Taiwan oder die Türkei.

Der Zusatzzoll von 25 Prozent greift laut Kommission, sobald die Importe die Durchschnittsmenge der vergangenen drei Jahre übersteigen. Der Schritt richtet sich nicht gegen bestimmte Länder, sondern trifft jeden außereuropäischen Hersteller, sobald die Quote überschritten ist. Ausgenommen sind laut Brüssel nur „einige Entwicklungsländer mit beschränkten Exporten in die EU“ sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Norwegen, Island und Liechtenstein.

„Die US-Zölle auf Stahlerzeugnisse führen zu Umlenkungen des Handels, die den Stahlerzeugern und Arbeitnehmern in der EU schweren Schaden zufügen können“, erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Wir haben keine andere Wahl, als vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unsere heimische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren zu schützen.“ Der Schritt stelle aber sicher, „dass der EU-Markt offen und die traditionellen Handelsströme erhalten bleiben“.

Bereits im Juni hatte die EU Vergeltungszölle auf US-Produkte wie Whiskey, Jeans und Motorräder in Kraft gesetzt. Auch sie sind eine Reaktion auf die Einführung von US-Sonderabgaben auf Stahl- und Aluminiumprodukte, die von den Europäern als nicht vereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO angesehen werden.

US-Präsident Donald Trump begründet die Zusatzzölle „mit nationalen Sicherheitsinteressen“. Die EU hält das jedoch für unglaubwürdig und geht davon aus, dass es eigentlich nur darum geht, US-Herstellern Vorteile zu verschaffen

Schutzmaßnahmen für die heimische Industrie sind nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO möglich, wenn Einfuhren die Industrie des Marktes „ernsthaft“ schädigen oder zu schädigen drohen. Vorläufige Schutzmaßnahmen könnten dabei maximal 200 Tage in Kraft bleiben. Malmström kündigte an, die Kommission werde nun die Marktlage weiter beobachten. Eine „endgültige Entscheidung“ solle dann „spätestens Anfang nächsten Jahres“ getroffen werden. (afp/dpa)

 



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