EU will Handel mit potenziellen Folterinstrumenten erschweren

Mit der Neureglung wird die Liste der Güter, für die Händler eine Exportgenehmigung beantragen müssen, erweitert. Sie umfasst künftig erstmals auch Pharmaprodukte, die sowohl für medizinische Zwecke als auch für Hinrichtungen verwendet werden können - etwa Narkosemittel. Die Ausfuhr solcher Substanzen in Länder, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, soll unterbunden werden.
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ElektroschockerFoto: FRANCOIS GUILLOT/AFP/Getty Images
Epoch Times4. Oktober 2016

In der EU soll der Handel mit potenziellen Folterinstrumenten wie Elektroschockern, elektronischen Fußfesseln oder Reizgasen eingeschränkt und besser kontrolliert werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Europaparlament am Dienstag in Straßburg mit sehr großer Mehrheit verabschiedet. Ziel ist es, den Export einschlägiger Güter in Drittstaaten zu unterbinden, wenn der Verdacht auf Missbrauch zu Folterzwecken besteht. Ein Ausfuhrverbot soll auch für Pharmazeutika gelten, die etwa in den USA für Hinrichtungen mit einer Giftspitze verwendet werden.

Die neuen Vorschriften verschärfen eine Verordnung aus dem Jahre 2005. Sie verbietet bereits den Handel mit Gütern, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden – etwa Daumenschrauben oder tödliche Substanzen für Giftspritzen. Für so genannte Sicherheitsgüter wie Schlagstöcke oder Pfeffersprays, die etwa von der Polizei eingesetzt werden, müssen Händler eine Ausfuhrgenehmigung beantragen – in Deutschland beim Bundeswirtschaftsministerium.

Die Behörden können eine Exportlizenz erteilen, wenn sie zu dem Schluss gelangen, dass die fraglichen Instrumente nicht für Folter oder Hinrichtungen verwendet werden. In der Praxis ist es für nationale Behörden aber oft unmöglich, einen Missbrauch etwa von Schlagstöcken oder Pfeffersprays in Ländern wie Saudi-Arabien zu verhindern, die für ihre Folterpraxis bekannt sind.

Mit der Neureglung wird die Liste der Güter, für die Händler eine Exportgenehmigung beantragen müssen, erweitert. Sie umfasst künftig erstmals auch Pharmaprodukte, die sowohl für medizinische Zwecke als auch für Hinrichtungen verwendet werden können – etwa Narkosemittel. Die Ausfuhr solcher Substanzen in Länder, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, soll unterbunden werden.

Vorgesehen ist zudem ein Dringlichkeitsverfahren: Die EU-Kommission erhält die Möglichkeit, kurzfristig ein Produkt auf die Liste genehmigungsbedürftiger Ausfuhren zu setzen – wenn der Verdacht besteht, dass es zu Folterzwecken oder für Hinrichtungen missbraucht werden könnte.

Die Kontrolle werde künftig verschärft, erläuterte die Berichterstatterin, die niederländische Liberale Marietje Schaake. Dazu solle der Informationsaustausch unter den zuständigen nationalen Behörden der EU-Staaten verbessert werden. Auch werde Werbung für „diese schrecklichen Güter“ – etwa im Internet oder auf Messen für Sicherheitstechnik – verboten. Derzeit würden so genannte Sicherheitsgüter in vielen Ländern für grausame Behandlungen eingesetzt, sagte die deutsche Grüne Barbara Lochbihler. Die bisherigen EU-Vorschriften enthielten zahlreiche Schlupflöcher, die nun geschlossen würden.

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sprach von einer „bahnbrechenden Verordnung“. Der Handel mit Gütern, die für Folter verwendet werden können, solle gestoppt werden. Die EU dulde weder Folter noch die Todesstrafe, betonte die Schwedin. Diese Werte würden auch in der Handelspolitik hochgehalten.

Auf die schärferen Vorschriften hatten sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten vorab geeinigt. Mit dem Votum ist die Gesetzgebung somit abgeschlossen. In Kraft treten soll die Verordnung in allen EU-Staaten im kommenden Jahr.

 

jh/jah



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