EuGH-Anwalt: Privatscheidungen vor Schariagerichten sind nicht rechtens

Private Scheidungen vor einem islamischen Schariagericht sind nicht rechtens, meint ein EuGH-Anwalt. Der Europäische Gerichtshof prüft nun, ob solche Scheidungen innerhalb der EU Bestand haben können.
Titelbild
Frau mit Kopftuch (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times14. September 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit, ob sogenannte private Scheidungen vor einem islamischen Schariagericht innerhalb der EU Bestand haben können. Bei solch einer Scheidung spricht zumeist der Ehemann vor dem geistlichen Gericht die „Scheidungsformel“ aus und ist damit bereits geschieden.

Der Generalanwalt des Gerichtshofs Saugmansgard Oe plädiert in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen dafür, solche Scheidungen in der EU nicht anzuerkennen, wenn der geschiedene Ehepartner dabei diskriminiert wird.

Frau wehrt sich gegen die Anerkennung der Schariascheidung in Deutschland

Im Ausgangsfall hatte ein nach Schariarecht geschiedenes Ehepaar die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit. Der frühere Ehemann hatte 2013 über einen Bevollmächtigten vor einem geistlichen Gericht die „Scheidungsformel“ aussprechen lassen.

Seine damit geschiedene Frau unterzeichnete dann eine Erklärung, in der sie bestätigte, dass sie alle ihr nach den religiösen Vorschriften aus dem Ehevertrag zustehenden Leistungen erhalten habe, und ihren Ehegatten von allen Verpflichtungen ihr gegenüber entbinde.

Die Frau wehrte sich dann aber gegen die vom Mann beantragte Anerkennung der Scheidung in Deutschland. Das Oberlandesgericht München legte daraufhin den Fall dem EuGH vor.

Diskriminierung bei Schariascheidungen sehr schwerwiegend

Nach Ansicht des Generalanwalts fallen private Schariascheidungen nicht unter den Anwendungsbereich von der EU-Verordnungen zu Ehefragen. Zudem sehe der EU-Gesetzgeber eine Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit der Ehegatten als so schwerwiegend an, dass damit gleichwohl mögliches anwendbares Recht absolut ausgeschlossen sei.

Selbst wenn der diskriminierte Ehegatte in die Scheidung eingewilligt habe, müsse das nationale Scheidungsrecht angewandt werden. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. (afp)



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