Genschere: EuGH bremst neues Gentechnik-Verfahren

Neue Gentechnik-Verfahren wie die sogenannte Genschere unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union.
Titelbild
Ein Labor.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Juli 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein neues Gentechnik-Verfahren ausgebremst. Durch sogenannte „Mutagenese“ oder „Genschere“ gewonnene Organismen seien genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterlägen daher grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen, urteilten die Luxemburger Richter laut der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien aber die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, „die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen“, heißt es weiter.

Mit „Mutagenese“ werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern. Mit der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgewählte Herbizide entwickelt werden.

Geklagt hatte ein französischer Landwirtschaftsverband gegen die dortige Regelung, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden.

Diese Richtlinie sieht insbesondere vor, dass GVO im Anschluss an eine Prüfung der mit ihnen verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt der Genehmigung bedürfen, und unterwirft sie Anforderungen hinsichtlich ihrer Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachung. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion