EuGH droht Polen mit täglichem Zwangsgeld bei weiterer Abholzung von Bialowieza-Urwald

Sollte Polen weiter Bäumen im Bialowieza-Urwald abholzen, werde es ein tägliches Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro zahlen müssen, entschied heute der Europäische Gerichtshof.
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Menschen demonstrieren im Bialowieza-Urwald für den Erhalt des Waldes.Foto: JANEK SKARZYNSKI/AFP/Getty Images
Epoch Times20. November 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen angewiesen, die Abholzung von Bäumen im Bialowieza-Urwald „unverzüglich“ einzustellen. Andernfalls droht Polen ein tägliches Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro, wie das Gericht am Montagabend entschied. Ausnahmen dürfe es nur in Fällen geben, in denen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit etwa in der unmittelbaren Umgebung von Straßen es „unbedingt“ erfordere.

Der EuGH ordnete an, dass Polen der EU-Kommission in spätestens 15 Tagen sämtliche Maßnahmen mitzuteilen hat, die es ergriffen hat, um dem Gerichtsbeschluss vollständig nachzukommen. Dazu müsse die Regierung in Warschau genau und begründet angeben, welche Maßnahmen der aktiven Waldbewirtschaftung, die zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erforderlich sind, fortgeführt werden sollen.

Die EU-Kommission hatte Mitte Juli beim EuGH in Luxemburg eine einstweilige Verfügung beantragt, weil Polen mit Holzeinschlag in dem geschützten Bialowieza-Gebiet begonnen hatte. Der EuGH hatte dem Antrag der Europäischen Kommission Ende Juli stattgegeben und die Aussetzung der Abholzung in dem oft als Europas letzter Urwald bezeichneten Gebiet angeordnet.

Damals gab die polnische Regierung an, die Entscheidung des Gerichts zu respektieren. Von nun an wolle sie nur noch Bäume fällen, um Schädlinge zu bekämpfen, Verkehrsrouten zu schützen oder Waldbränden vorzubeugen. Zahlreiche Wissenschaftler und Umweltorganisationen bestritten dies. Ein endgültiges Urteil des EuGH steht noch aus.

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). (afp)

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