EuGH: Feiertagsregelung zum Karfreitag in Österreich diskriminierend

Der Europäische Gerichtshof hat die in Österreich geltende Feiertagsregelung für den Karfreitag als diskriminierend eingestuft. Die Feiertagsregelung wurde gekippt.
Epoch Times22. Januar 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in Österreich geltende Feiertagsregelung für den Karfreitag als „diskriminierend“ eingestuft und gekippt.

Die Gewährung eines bezahlten Feiertags primär nur für evangelische Christen stelle eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion dar, entschied der EuGH am Dienstag. Unternehmen können nun verpflichtet sein, allen Beschäftigten dieselben Rechte einzuräumen. (Az. C-193/17)

Im katholisch geprägten Österreich ist der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Arbeiten Mitglieder dieser Kirchen an diesem Tag, haben sie Anspruch auf einen Feiertagszuschlag.

Auslöser für die EuGH-Entscheidung war die Klage eines Arbeitnehmers, der keiner dieser Kirchen angehört und entsprechend solche Ansprüche nicht besaß. Der Beschäftigte einer Detektei verlangte von seinem Arbeitgeber dennoch einen Feiertagszuschlag, weil er am Karfreitag im Jahr 2015 gearbeitet hatte. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte seinen Fall dem EuGH vor. Der Gerichtshof wollte wissen, ob die Feiertagsregelung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Der EuGH entschied daraufhin, dass eine solche Regelung eine „unmittelbare Diskriminierung“ aufgrund der Religion darstelle. Die Richter machten auch die Folgen für Unternehmen deutlich. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht geändert habe, seien Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, auch anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren. Wenn Beschäftigte an diesem Tag arbeiten müssen, können sie also Anspruch auf einen Feiertagszuschlag haben. (afp)



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