EuGH verhandelt zur Flüchtlingskrise – Gutachten: Dublin-System kann gebrochen werden

Die Folgen der großen Flüchtlingskrise 2015 und 2016 sind für Europa noch lange nicht erledigt. Schwierige Rechtsfragen liegen jetzt auf den Tischen der obersten EU-Richter.
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EU-Flagge.Foto: JORGE GUERRERO/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2017

Der Dauerstreit über die EU-Flüchtlingspolitik beschäftigt heute den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Erwartet werden zwei Urteile zu Grundsätzen des EU-Asylsystems sowie ein wichtiges Gutachten zur Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von Migranten.

Die beiden Länder sowie Rumänien und Tschechien waren 2015 bei einer EU-Mehrheitsentscheidung überstimmt worden, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in Europa zu verteilen. Sie wehren sich auch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Aufnahme der Menschen, was in der EU zu einem Dauerzwist ohne Lösung geführt hat.

Dem Verfahren wird deshalb besondere Bedeutung zugemessen. Am Mittwoch werden zunächst nur die Schlussanträge erwartet. Doch folgt der EuGH diesen Gutachten oft.

Dublin kann unter „außergewöhnlichen“ Umständen gebrochen werden

Urteile stehen dagegen bereits am Mittwoch in den beiden Verfahren zu einem Grundprinzip des europäischen Asylsystems an: Nach dem sogenannten Dublin-System ist in erster Linie der EU-Staat für Asylverfahren zuständig, in dem ein Migrant nach einem illegalen Grenzübertritt zuerst den Boden der EU betritt.

Während der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 ließ das Ankunftsland Kroatien Migranten jedoch über die Grenze und organisierte deren Weiterreise nach Slowenien und Österreich. Beide Länder wollen Migranten zurück nach Kroatien schicken, doch die Betroffenen wehren sich.

Die Gutachterin in dem Verfahren stellte sich auf ihre Seite und erklärte, unter „außergewöhnlichen“ Umständen könne die Öffnung der Grenze aus humanitären Gründen rechtens sein. Dann sei der Übertritt nicht mehr unbedingt illegal. Aus ihrer Sicht ist nicht Kroatien zuständig, sondern die beiden Länder, in denen die Betroffenen letztlich ihre Anträge auf Schutz gestellt haben.

Sollte der EuGH der Ansicht folgen, könnte dies unter Umständen Folgen für künftige Ausnahmelagen haben, in denen sich einzelne Länder von einem Flüchtlingsandrang überfordert fühlen.

In einem zweiten Verfahren zum Dublin-System sollen die Luxemburger Richter Fristen im Asylverfahren klären. Grundlage ist ein Fall aus Deutschland. Ein Eritreer wehrt sich gegen seine Überstellung aus der Bundesrepublik nach Italien.

Die neuesten Zahlen zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU will EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos dann am frühen Nachmittag in Brüssel vorstellen. (dpa)



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