EuGH verkündet Urteil zu Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten

Die Altersgrenze für Piloten, die auf 65 Jahre festgesetzt ist, soll beibehalten werden. Geklagt hatte ein Pilot.
Titelbild
Pilot der Lufthansa (Symbolbild).Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times4. Juli 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr), ob die Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten bei der Beförderung von Fluggästen grundsätzlich beibehalten werden muss.

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall des klagenden Lufthansa-Piloten dem EuGH vorgelegt: Als der Kläger 65 Jahre alt wurde, weigerte sich die Lufthansa den Mann weiter zu beschäftigen, obwohl sein Arbeitsvertrag laut Tarifvertrag mit Blick auf das Erreichen der Regelaltersgrenze noch zwei weitere Monate fortbestanden hätte.

Diese Grenze ist nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Michael Bobek rechtens. Reichten Arbeitsverträge noch einige Monate über die Altersgrenze hinaus, könnten Piloten etwa bei Leerflügen oder als Ausbilder eingesetzt werden, hatte Bobek plädiert. Meist folgt der Gerichtshof diesen Schlussanträgen. (afp)



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