Finanzbehörden wollen Fingerabdruck und IP-Adresse

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Foto: EVARISTO SA/AFP/Getty Images
Epoch Times28. Mai 2015

In Österreich sollen Steuerzahler zukünftig gezwungen werden können ihren Fingerabdruck abzugeben berichten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN). Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bereits existieren.

Für die Erfassung genügt lediglich die Annahme der Behörden, dass ein Beschuldigter bei einem „bedeutenden Finananzvergehen“ „Spuren hinterlassen“ hat. Im Entwurf ist verwirrenderweise nicht von Fingerabdrücken die Rede sondern von „Papillarlinienabdrücken“.

Leider muss davon ausgegangen werden, dass Österreich hier in der EU Vorreiter sein wird und andere Staaten nachziehen werden.

E-Mails, IP-Adressen

Noch prekärer sieht die Situation bei der technischen Datensicherheit der österreichischen Steuerbürger aus. Nach einer Verhandlung sollen Mobiltelefon- und Internetanbieter „die IP-Adresse zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung“ herausgeben müssen und außerdem „Name und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war“ bekanntgeben.

Unter dieser Situation darf sich der Bürger als unter Generalverdacht stehend betrachten und sich von vornherein als Steuersünder fühlen.

„Auf diesem Weg können zusätzliche Steuern auch von Bürgern eingetrieben werden, die aus Angst vor der vollständigen Durchleuchtung es nicht mehr wagen, eine andere Auffassung als die der Finanzbehörden zu vertreten“, urteilen die DWN.

Aktuell ist es den österreichischen Finanzbehörden erlaubt eine Person zur Identifikation zu fotografieren. (dk)



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