Frau legte Mohammed pädophile Neigungen nahe – Verurteilung rechtens

"Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? - Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?" sagte ein Österreicherin – und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Symbolbild.Foto: Joe Raedle/Getty Images
Epoch Times25. Oktober 2018

Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag und wies damit die Beschwerde der Frau ab.

Sie hatte sich auch in früheren Instanzen erfolglos gegen das Urteil eines Wiener Gerichts gewehrt, das sie wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt hatte.

Die in Wien lebende Frau hatte demnach 2009 bei einem Vortrag zu den „Grundlagen des Islam“ die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen kritisiert. „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? – Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“, sagte sie demnach.

Das Menschenrechtsgericht entschied nun, die österreichischen Gerichte hätten die Aussagen der Frau zu Recht als beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam eingeordnet. Sie hätten damit auch „das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens“ verfolgt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Frau werde durch die Urteile nicht verletzt. (afp)



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