Fremde Konflikte müssen draußen bleiben: Österreich verbietet ausländische Extremisten-Symbole in der Öffentlichkeit

Es wird die Muslimbrüder ebenso betreffen wie die Grauen Wölfe und die linksterroristische PKK im gleichen Maße wie die antisemitischen Terroristen von der Hamas: Österreich wird Mitte Dezember eine Novelle zum Symbol-Gesetz auf den Weg bringen, die das Zeigen von Symbolen und Gesten einer Reihe ausländischer Extremistengruppen untersagt.
Titelbild
Kurden schwenken im September 2016 in Köln Fahnen mit dem Bild von PKK-Gründer Öcalan. Solche Bilder will man in Österreich nicht sehen.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 21. November 2018

In Österreich soll am Mittwoch ein Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren, der sich schwerpunktmäßig gegen ausländische Organisationen richtet, die einen extremistischen Islam, terroristische Ziele oder einen aggressiven Nationalismus repräsentieren. Dies berichtet das Magazin „heute.at“. Mitte Dezember soll der Nationalrat eine entsprechende Novelle zum sogenannten Symbole-Gesetz verabschieden. Bis 1. März 2019 soll eine Verordnung dazu ergehen, die alle betroffenen Symbole und Gesten aufführt.

Mit dem Vorhaben will die Regierung in Wien verhindern, dass das Zeigen extremistischer oder den demokratischen Grundwerten abträglicher Symbole und Gesten in der Öffentlichkeit den sozialen Frieden im Land stört. Einer Eskalation fremder Konflikte auf österreichischem Boden soll damit ein Riegel vorgeschoben werden.

Das Symbole-Gesetz in seiner derzeitigen Form gilt seit dem 1. Januar 2015. Es untersagt bislang aber nur das Zeigen der Erkennungszeichen von IS und Al-Kaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen. Die Verwendung und Verbreitung von derartigen Symbolen bzw. Gesten wird mit bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Haft.

Kontext entscheidend für Strafbarkeit

Nun kommen unter anderem Symbole der sunnitischen Extremisten aus Muslimbruderschaft und Hamas, jene der Hisbollah, ferner solche der türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfe“, der linksextremistischen Separatisten von der PKK, aber auch solche der einst mit Hitlerdeutschland verbündeten kroatischen Ustascha dazu. Es sollen auch noch weitere in der EU als terroristische Organisationen geführte Organisationen betroffen sein. Entscheidend für die Strafbarkeit sei der eindeutige extremistische oder terroristische Kontext.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will mit der Maßnahme eine Lücke schließen: „Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen Grundwerten.“

Es wird sich um einen sogenannten Verwaltungsstraftatbestand handeln, dessen Einhaltung von den Sicherheitsbehörden selbst kontrolliert wird. Zuwiderhandeln wird mit Geldbußen bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Haft.



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