Geheime Dokumente zum Handelsvertrag EU-Japan: Klagen sind noch leichter möglich als bei Ceta / Kanada

Industriekonzerne werden im Handelsvertrag mit Japan bevorzugt - das zeigen hunderte Seiten geheimer Verhandlungsdokumente: "Solche Formulierungen könnten dazu führen, dass Investorenklagen leichter möglich sind als beim Abkommen mit Kanada."
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Fahne von JapanFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Juni 2017

Bei dem von Europa angestrebten Handelsvertrag mit Japan sollen politisch heikle Fragen offenbar ausgeklammert und Industriekonzerne zulasten der Bürger bevorzugt werden. Das zeigen Hunderte Seiten geheimer Verhandlungsdokumente, über die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR berichten. Sie seien von Greenpeace und anderen Quellen zur Verfügung gestellt worden.

Europa möchte rasch eine politische Einigung mit Japan erreichen und will auf dem Hamburger G20-Gipfel am 7. und 8. Juli ein Gegengewicht schaffen.

Auch die „drastisch sinkende Popularität von Abe sei ein Grund für die EU, die Verhandlungen so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen“, zitiert der Lagebericht der Bundesregierung von Mitte Juni die EU-Kommission.

Der Handelspakt soll die Exporte nach Japan um 20 bis 30 Prozent steigern. Europa und Japan produzieren zusammen heute ein Drittel der globalen Wirtschaftsleistung.

Ein Vorsorgeprinzip ist im Vertrag kaum vorhanden

Die Dokumente werfen aber den drei Medien zufolge Zweifel auf, ob der Schutz von Gesundheit und Umwelt im Abkommen ausreichend verankert sei. Das gelte etwa für das sogenannte Vorsorgeprinzip, das im Japan-Vertrag bisher kaum vorkomme.

Wenn dieses Prinzip nicht greift, kann die EU die Einfuhr etwa von hormonbehandeltem Fleisch oder genetisch veränderten Lebensmitteln nur noch dann verbieten, wenn wissenschaftlich deren Gesundheitsgefahren erwiesen sind.

Bisher genügen entsprechende Anhaltspunkte für ein Verbot.

„Das Prinzip, auf dem der EU-Umwelt- und Verbraucherschutz beruht, ist nicht gesichert“, urteilt der Handelsrechtler Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen.

Japan beharrt auf privaten Schiedsgerichten hinter verschlossenen Türen

Ein weiterer Punkt sind die Rechte für Investoren. Japan beharrt auf umstrittenen privaten Schiedsgerichten, die hinter verschlossenen Türen über strittige Punkte verhandeln, und weigert sich, den von der EU vorgeschlagenen Investitionsgerichtshof zu akzeptieren, schreiben SZ, NDR und WDR.

Mit einem solchen Gerichtshof erschwert es die EU Konzernen etwa im Handelsabkommen mit Kanada (Ceta), an Klagen gegen Umwelt- und Verbrauchergesetze zu verdienen.

Die Dokumente zeigen dem Bericht zufolge, dass Japan einen Investitionsgerichtshof bisher ablehnt. „Japan zeige sich hierin bisher ausgesprochen hartleibig“, zitiert demnach ein interner Lagebericht der Bundesregierung von Mitte Juni die EU-Kommission, die auf europäischer Seite die Verhandlungen führt.

Japans Premier warnte vor einem Bekanntwerden der Dokumente

Insgesamt falle der bisherige Vertragstext stärker zugunsten der Konzerne aus als andere Abkommen, warnt der Völkerrechtler Markus Krajewski von der Universität Erlangen. „Solche Formulierungen könnten dazu führen, dass Investorenklagen leichter möglich sind als beim Abkommen mit Kanada.“

Käme das so, wäre dies politisch brisant.

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) etwa konnte das Ceta-Abkommen mit Kanada in seiner Partei nur mit Nachverhandlungen durchsetzen. Anschließend warnte er die EU-Kommission davor, künftig weniger ehrgeizige Verträge abzuschließen.

Japans Premier Shinzo Abe hatte gewarnt, wenn die Verhandlungsdokumente bekannt würden, wäre dies ein schwerer Vertrauensbruch.

Die EU will eine rasche Grundsatz-Einigung, um das Abkommen bis Ende 2017 zu besiegeln. (dts)



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