Gericht: Stadt Amsterdam darf Öffnungszeiten von Cannabis-Cafés einschränken
Die Stadt Amsterdam darf die Öffnungszeiten von Cannabis-Cafés in der Nähe von Schulen künftig massiv einschränken. Das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande bestätigte am Mittwoch in Den Haag ein Urteil eines Bezirksgerichts in Amsterdam. Demzufolge darf die Stadtverwaltung regulieren, wann sogenannte Coffeeshops geöffnet sind. Die Richter betonten, wie auch die Stadt wollten sie „die Sichtbarkeit dieser Einrichtungen für Schüler reduzieren“.
Cannabis-Cafés im Umkreis von 250 Metern um Schulen dürfen künftig erst ab 18.00 Uhr abends und bis maximal 1.00 Uhr nachts öffnen. Zuvor konnten sie die Droge schon ab dem frühen Morgen verkaufen. In Gegenden mit Spielplätzen will die Stadt den Cannabis-Verkauf vollständig verbieten.
Mehrere Besitzer von Coffeeshops waren gegen die Bestrebungen der Stadt vor Gericht gezogen. Die Läden sind besonders bei Touristen beliebt.
In den Niederlanden wurde Marihuana zum persönlichen Gebrauch 1976 während der Hippiebewegung entkriminalisiert. Seither dürfen bis zu fünf Gramm in Coffeeshops verkauft und bis zu fünf Pflanzen angebaut werden.
Es wird erwartet, dass die niederländische Regierung im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf einbringt, der den Cannabis-Anbau probeweise weiter legalisiert. Bisher beziehen rund 600 Coffeeshop-Besitzer die Droge auf illegalem Weg, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. (afp)
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