Hintergründe: Die „roten Linien“ für die Brexit-Verhandlungen

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf einem Sondergipfel ohne Großbritannien die "roten Linien" für die Brexit-Verhandlungen beschlossen. Ein Überblick über die Leitlinien durch afp.
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Wolfgang Schäuble findet etwas Gutes im Brexit - die restlichen EU-Staaten würden nun erkennen, was sie an der EU haben.Foto: Christopher Furlong/Getty Images
Epoch Times29. April 2017

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am Samstag auf einem Sondergipfel ohne Großbritannien die „roten Linien“ für die Brexit-Verhandlungen beschlossen. Ein Überblick über die Leitlinien für die auf zwei Jahre angelegten Austrittsgespräche durch afp:

Chaos vermeiden

Die EU will einen „geordneten Austritt“ Großbritanniens, um „bedeutende Unsicherheiten“ und „Störungen“ durch den Brexit zu vermeiden. Für die Zeit nach dem Austritt wünscht sich die Rest-EU aus 27 Mitgliedstaaten das Vereinigte Königreich weiter „als engen Partner“.

Scheitern nicht ausgeschlossen

Die Staats- und Regierungschefs wollen aber keine Einigung mit London um jeden Preis: „Die Union wird hart daran arbeiten, ein Ergebnis zu erzielen, wird sich aber darauf vorbereiten, die Situation auch in den Griff zu bekommen, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.“

EU will sich nicht spalten lassen

Die Gespräche für den EU-Austritt am 29. März 2019 sollten in ein „einziges Paket“ münden. „Einzelne Teile können nicht separat geregelt werden“, heißt es. Die EU-Regierungen wollen sich von London nicht gegeneinander ausspielen lassen.

Bilaterale Verhandlungen einzelner Mitgliedsländer mit Großbritannien zum Brexit werden ausgeschlossen. Die EU will „ihre Einheit wahren und als Einheit handeln“.

Kein Binnenmarkt à la Carte

Die Leitlinien schließen aus, dass Großbritannien weiter Zugang zum EU-Binnenmarkt nur in bestimmten Wirtschaftsbereichen bekommt. Die Staats- und Regierungschefs begrüßen, dass London erklärt hat, dass die vier EU-Grundfreiheiten für Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital „unteilbar“ sind und es „kein Rosinenpicken“ geben könne.

Als Nicht-Mitglied könne Großbritannien nicht dieselben Rechte haben wie als Mitglied.

Zweistufige Verhandlungen

Nach Artikel 50 EU-Vertrag wird der Austrittsvertrag unter Berücksichtigung der künftigen Beziehungen geschlossen. Die EU will die Zukunftsgespräche aber erst beginnen, wenn es „ausreichende Fortschritte“ in der ersten Phase zu den Austrittsfragen gibt.

Nicht alles kann bis 2019 geklärt werden

Die EU ist sich darüber im Klaren, dass die Verhandlungen zu komplex sind, um sie gänzlich bis Ende März 2019 abzuschließen. „Übergangsvereinbarungen“ seien deshalb möglich. Sie müssen aber „klar definiert“ und „zeitlich begrenzt“ sein.

In den Übergangsbereichen müsse sich Großbritannien dann der EU-Kontrolle und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterwerfen.

EU-Bürger in Großbritannien

Das Schicksal der 3,2 Millionen EU-Bürger, die in Großbritannien leben, soll EU-Kreisen zufolge möglichst bis Ende 2017 geklärt werden. Auf Druck Polens und Ungarns wurde die Forderung aufgenommen, dass EU-Bürger, die bereits fünf Jahre im Vereinigten Königreich leben, dauerhaft bleiben können.

In diesem Punkt strebt die EU „gegenseitige Garantien“ an, die dann auch für 1,2 Millionen Briten auf dem Kontinent gelten.

Austrittsrechnung

Die Zahlungen, die London noch an die EU leisten muss, gelten als eines der schwierigsten Brexit-Themen. In den Leitlinien wird gefordert, dass die Briten „alle“ finanziellen Verpflichtungen erfüllen und auch zu ihren Zusagen im mehrjährigen EU-Finanzrahmen stehen.

Dieser läuft noch bis Ende 2020 – also fast zwei Jahre länger, als Großbritannien noch Mitglied ist. Brüssel schätzt die Forderungen an London intern auf bis zu 60 Milliarden Euro.

Nordirland

Auch die Grenze zwischen Irland und dem zu Großbritannien gehörenden Nordirland gilt als Problem. Sie wäre nach dem Austritt eine EU-Außengrenze und müsste entsprechend überwacht werden. Das EU-Mitglied Irland warnt nach dem jahrzehntelangen Nordirland-Konflikt vor einem Rückfall in „sektiererische Gewalt“.

Die EU will laut den Leitlinien nun „eine harte Grenze“ vermeiden.

Gibraltar

Die Halbinsel im Süden Spaniens gehört seit 1713 zu Großbritannien. Sie wird regelmäßig von Madrid zurückgefordert. In den Leitlinien heißt es, „kein Abkommen“ zwischen der EU und Großbritannien könne für Gibraltar gelten, solange es dazu keine Verständigung zwischen Madrid und London gebe. (afp)



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