Kataloniens Ex-Regionalpräsident Puigdemont bleibt im Gewahrsam

Eine Entscheidung zu Carles Puigdemont wird wohl erst nach Ostern fallen, schätzt die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ein.
Titelbild
Kamerateams an der Justizvollzugsanstalt Neumünster.Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times26. März 2018

Der von Spanien gesuchte katalanische Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont bleibt in Deutschland vorerst in Gewahrsam. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Neumünster entschied am Montagabend, dass Puigdemont „bis zu einer Entscheidung im Auslieferungsverfahren zunächst weiterhin festzuhalten ist“, wie das Landgericht Kiel mitteilte.

Das Amtsgericht sah unter anderem Fluchtgefahr gegeben. Die Entscheidung über eine Auslieferung nach Spanien dürfte nach Einschätzung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft nicht vor Ostern fallen.

Puigdemont war am Sonntag auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden.

Der Politiker wird wegen seiner führenden Rolle beim katalanischen Streben nach Unabhängigkeit in Spanien wegen „Rebellion“, „Aufwiegelung“ und wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht.

Am Montag wurde Puigdemont der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Neumünster vorgeführt. Bei dem Termin ging es unter anderem um die Identitätsfeststellung.

 

 

Viele Reporter und ein Demonstrant vor der JVA Neumünster. Foto: Morris MacMatzen/Getty Images

„Das Gericht hat in dem Termin Herrn Puigdemont in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt und befragt“, erklärte das Landgericht Kiel. Auf Antrag des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein sei schließlich eine sogenannte Festhalteanordnung ergangen.

Das Amtsgericht sah unter anderem die „Voraussetzungen der Fluchtgefahr“ erfüllt, wie es in der Begründung heißt.

Für weitere richterliche Entscheidungen – insbesondere über eine mögliche Auslieferung Puigdemonts – ist nun das Oberlandesgericht in Schleswig zuständig.

Das Amtsgericht Neumünster schrieb aber in seiner Beschlussbegründung, der Inhalt des Europäischen Haftbefehls biete „ohne Frage“ Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemonts Auslieferung letztlich „als unzulässig bewertet werden könnte“.

Einige andere Demonstranten, 26. März 2018. Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

Puigdemonts Festnahme war die jüngste Wendung in dem Konflikt um Kataloniens Unabhängigkeitsbestrebungen, der nach dem Referendum und der einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit der Region im Oktober eskaliert war.

Puigdemont wurde damals als Regionalpräsident abgesetzt und floh ins belgische Exil, um seiner Festnahme in Spanien zu entgehen.

Am Freitag reaktivierte das Oberste Gericht in Madrid dann den Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont, der sich zu diesem Zeitpunkt zu einem Besuch in Finnland aufhielt. Bei seiner Rückreise nach Belgien wurde er am Sonntag kurz nach dem Grenzübertritt aus Dänemark von der schleswig-holsteinischen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen.

Ein Polizeiauto vor der Justizvollzugsanstalt, JVA, 26. MÄrz 2018. Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

Die Bundesregierung hat sich in dem Fall hinter das Vorgehen der spanischen Regierung gestellt.

„Spanien ist ein demokratischer Rechtsstaat“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Es sei die Überzeugung der Bundesregierung, dass der Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung gelöst werden müsse. (afp)



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