Kindergeld-Debatte: Brüssel erklärt, dass grenzüberschreitende Regeln gelten und widerspricht Österreich

Für die ÖVP steht eine Anpassung des Kindergeld an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes im Einklang mit EU-Recht. Die EU-Kommission widerspricht.
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Vor der EU-Kommission in Brüssel.Foto: iStock
Epoch Times12. August 2018

In der EU-Kommission wird der Darstellung Österreichs widersprochen, dass eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes auf jeden Fall im Einklang mit EU-Recht steht.

„Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Sozialsysteme frei gestalten, aber wenn es um grenzüberschreitende Aspekte geht, gibt es Regeln, die eine Gleichbehandlung sicherstellen und Diskriminierung verhindern“, hieß es am Sonntag aus der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Brüsseler Behörde.

Dies sei auch der Grund dafür, warum im EU-Recht derzeit keine Anpassung der Höhe des Kindergeldes vorgesehen sei. Es gelte die Logik, das gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten.

Damit wird in der EU-Kommission darauf Bezug genommen, dass Kindergeld und andere Familienleistungen in Ländern wie Österreich und Deutschland nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen.

Die österreichische Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hatte zuvor behauptet, die von ihrem Land geplante Anpassung von Kindergeldzahlungen stünde im Einklang mit dem Europarecht.

Als Beleg dafür wertete sie die Position der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten über die Zuerkennung und die Berechnungsmethode von Familienleistungen selbst entscheiden dürften.

Auch in Deutschland gibt es derzeit Forderungen nach einer Anpassung von Kindergeldzahlungen ins Ausland. Hintergrund sind Rekordzahlen bei ausländischen Kindergeldempfängern und Hinweise auf Betrugsfälle. (dpa)



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