London: Ehefrau von wegen Veruntreuung verurteiltem Banken-Chef muss Quelle ihres Vermögens offenbaren

Die Berufung, der Ehefrau eines wegen Veruntreuung verurteilten asserbaidschanischen Bankers, gegen die Anordnung zur Offenlegung der Herkunft ihres Vermögens ist gescheitert. Das "Unexplained Wealth Order"-Gesetz, auf dem die Anordnung beruht, wurde von Großbritannien 2018 zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche eingeführt.
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Große Beträge aus ungeklärten Quellen auszugeben kann zu Ermittlungen führen.Foto: MartinPrague/iStock
Epoch Times5. Februar 2020

Die Frau eines wegen Unterschlagung inhaftierten aserbaidschanischen Bankers ist mit ihrem Versuch vor einem Londoner Gericht gescheitert, die Herkunft ihres sagenhaften Reichtums nicht belegen zu müssen. Ein Londoner Berufungsgericht wies am Mittwoch den Einspruch von Zamira Hajiyeva gegen eine entsprechende Anordnung des Nationalen Kriminalamts (NCA) zurück. Ihr Besitz und einige Vermögenswerte bleiben eingefroren.

Die 56-jährige dreifache Mutter hatte über zehn Jahre lang allein 16,3 Millionen Pfund (über 19 Millionen Euro) bei Harrod’s, dem berühmten Londoner Luxuskaufhaus, ausgegeben. Weitere 22 Millionen Pfund ließ sie sich zwei Immobilien in der britischen Hauptstadt kosten.

Ihr Luxusleben rief das Misstrauen der britischen Behörden wach: Hajiyevas Mann Jahangir war im Jahr 2016 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er als Leiter der staatlich kontrollierten International Bank of Azerbaijan Gelder veruntreut hatte. Die britischen Behörden vermuten, dass Hajiyeva ihren verschwenderischen Lebensstil mit illegalen Geldern finanzierte.

Festnahme im November 2019

Sie wurde im November festgenommen und mit Hilfe eines neuen Antikorruptionsgesetzes zur Offenlegung ihrer Finanzquellen gezwungen. Die 56-Jährige, die seit zehn Jahren in Großbritannien lebt, wehrt sich zudem derzeit gegen ein Auslieferungsgesuch aus Aserbaidschan.

Die „Unexplained Wealth Orders“ (UWO) waren im Januar 2018 in Kraft getreten. Wegen ihrer komplizierten rechtlichen Bestimmungen wurden sie aber erst in wenigen Fällen angewandt. Die Leiterin der Abteilung für Wirtschaftsverbrechen beim Kriminalamt, Sarah Pritchard, bezeichnete das Urteil des Berufungsgerichts als „bedeutend“ – es schaffe einen Präzedenzfall für weitere UWO-Fälle, sagte sie.(afp)

Große Beträge aus ungeklärten Quellen auszugeben kann zu Ermittlungen führen. Foto: MartinPrague/iStock



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