Menschenrechtsgericht rügt Entlassung wegen privater Internetnutzung

Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers verletzte seine Privatsphäre, urteilte heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Somit ist die Entlassung eines rumänischen Ingenieurs wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz nicht rechtens.
Titelbild
Büromitarbeiter (Symbolbild).Foto: Oli Scarff/Getty Images
Epoch Times5. September 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Straßburger Gericht am Dienstag.

Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war. In Rumänien ging der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung vor: Die rumänische Justiz stellte fest, das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei über die Regeln informiert gewesen.

Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte hingegen, die rumänische Justiz habe nicht hinreichend geprüft, ob der Ingenieur von seinem Arbeitgeber über die Kontrolle seiner E-Mail-Korrespondenz informiert wurde. Er habe nicht gewusst, welches Ausmaß die Überwachung seines Privatlebens und seiner Korrespondenz hatte.

Das Urteil wurde von der Großen Kammer des EGMR mit elf Stimmen gegen sechs gefällt und ist definitiv. Die Entscheidung könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen. (afp)



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