Menschenrechtsgericht urteilt im Streit um Foto des Wettermoderators Kachelmann

Die Berichterstattung der BILD, im Fall Kachelmann, hatte juristische Folgen. Unter anderem, wurde es der Presse untersagt ein bestimmtes Bild erneut zu veröffentlichen. Dagegen klagt jetzt die Axel Springer AG.
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Der Streit um die Berichterstattung einiger deutscher Presseerzeugnisse, im Fall Kachelmann, fand jetzt seinen Weg vor das europäische Menschenrechtsgericht. Kläger ist nicht Kachelmann, der durch die Berichterstattung damals vorverurteilt wurde, sondern die Presse, die bestimmte Bilder nicht mehr veröffentlichen darf.Foto: Hannes Magerstaedt/Getty Images
Epoch Times9. Januar 2019

Die Berichterstattung über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat ein juristisches Nachspiel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR.) Die Straßburger Richter entscheiden am Donnerstag (ab 10.00 Uhr) über eine Beschwerde der Axel Springer AG und der Bild GmbH und Co.KG über das Verbot der deutschen Justiz, ein Foto Kachelmanns erneut zu veröffentlichen. Das fragliche Foto zeigt den Meteorologen nach seiner Festnahme am 20. März 2010 mit nacktem Oberkörper gemeinsam mit anderen Häftlingen in einem Gefängnishof.

Es wurde am Tag nach der Festnahme in der „Bild“-Zeitung und in deren Online-Ausgabe veröffentlicht. Kachelmann wandte sich daraufhin an das Landgericht Köln. Dieses untersagte den Verlagen im Juni 2011, das fragliche Foto abermals zu veröffentlichen. Dagegen reichten die Verlagsgesellschaften Verfassungsbeschwerden ein, die nicht angenommen wurden. Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte werfen sie Deutschland einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit vor. Kachelmann wurde am 29. Juli 2010 aus der Untersuchungshaft entlassen; Ende Mai 2011 wurde er in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

(afp)



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