Menschenrechtsgericht verurteilt Ungarn: Zwei Flüchtlinge des Grundrechts auf Freiheit beraubt und unmenschlich behandelt

Ungarn habe in Bezug auf zwei Flüchtlinge aus Bangladesch gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen, stellte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. Die Regierung in Budapest wurde angewiesen, jedem der Kläger 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Hunderte Flüchtlinge und Migranten auf dem Weg von Ungarn nach Österreich. 5. September 2015. Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP/Getty Images
Hunderte Flüchtlinge und Migranten waren am 5. September 2015 auf dem Weg von Ungarn nach Österreich.Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP/Getty Images
Epoch Times14. März 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn verurteilt, weil zwei Flüchtlinge aus Bangladesch zunächst mehr als drei Wochen in einer abgeriegelten „Transitzone“ festgehalten und anschließend nach Serbien abgeschoben wurden.

Damit habe Ungarn gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen, stellte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. Die Regierung in Budapest wurde angewiesen, jedem der Kläger 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die 33 und 30 Jahre alten Männer waren im September 2015 wie zehntausende andere Flüchtlinge über Griechenland und die Balkanroute nach Ungarn gelangt, wo sie sofort Antrag auf Asyl stellten. Sie wurden drei Wochen lang in einem rund 110 Quadratmeter großen, bewachten und abgeriegelten Gelände nahe der serbischen Grenze festgehalten – unter verheerenden hygienischen Bedingungen. Während dieser Zeit hatten sie keinen Kontakt zu einem Anwalt. Die Männer erhielten dem Urteil zufolge nur schriftliche Informationen über ihre Rechte – obwohl sie nicht lesen konnten. Auch stand ihnen kein Dolmetscher zur Verfügung.

Nach 23 Tagen wurden die Anträge auf Asyl abgelehnt und die beiden Flüchtlinge nach Serbien abgeschoben. Damit seien die Migranten dem Risiko einer „Serienabschiebung“ bis zurück nach Griechenland ausgesetzt worden, rügte der Straßburger Gerichtshof.

Zwar müssen Flüchtlinge nach dem geltenden EU-Recht Asylanträge in dem EU-Land stellen, in das sie zuerst eingereist sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte aber im Jahr 2011 Rückführungen nach Griechenland gestoppt, weil er die Zustände in den dortigen Lagern für menschenunwürdig erachtete.

Gegen das Urteil einer kleinen Kammer kann Ungarn binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. (afp)



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