Nach Grünen-Protest: Keine Sperrklausel bei der Europawahl 2019

Die Bundesregierung wollte Kleinstparteien am liebsten bereits 2019 aus dem Europaparlament verbannen. Daraus wird nun aber nichts.
Titelbild
Europafahnen (Symbolbild).Foto: Carl Court/Getty Images
Epoch Times23. Februar 2019

Deutsche Kleinstparteien brauchen bei der Europawahl im Mai keine Sperrklausel zu fürchten. Die geplante Regelung soll im Bundestag vorerst nicht umgesetzt werden, wie die Fraktionen der Union und der Grünen bestätigten. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte auf dpa-Anfrage, CDU und CSU hätten sich stets für eine Sperrklausel im Europawahlrecht eingesetzt. Dies solle so schnell wie möglich umgesetzt werden. „Bedauerlicherweise haben die Grünen unter Verweis auf die Venedig-Konvention erklärt, dass Sie für eine Umsetzung des Wahlaktes für die Europawahl 2019 nicht zur Verfügung stehen.“

Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte.

„Eine Sperrklausel für diese Europawahl ist vom Tisch“, sagte Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, der dpa. „Die Listen sind aufgestellt, die Wahlvorbereitungen sind in vollem Gang.“ Ihre Partei halte sich an die Venedig-Kommission.

Unionsfraktion will weiterhin für Sperrklausel werben

Im vergangenen Sommer hatten sich die EU-Staaten darauf geeinigt, über das EU-Wahlrecht eine verbindliche Hürde in Höhe von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent einzuführen. Dies muss aber zuvor in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Eine entsprechende Änderung hätte im Bundestag sowie auch im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden müssen. Die Grünen hätten einer Änderung zustimmen müssen.

Der Unionssprecher sagte, die Union bedauere die Haltung der Grünen sehr, müsse sie jedoch – insbesondere mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat – zur Kenntnis nehmen. „Die Unionsfraktion wird weiterhin mit Nachdruck für die Einführung einer Sperrklausel im Europawahlrecht werben.“

Niedriges Wahlergebnis – keine Sitze im Europaparlament

Alle größeren EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 35 Abgeordnete nach Straßburg schicken, haben bereits Sperrklauseln eingeführt – bis auf Deutschland und Spanien.

Die Sperrklausel soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis wie derzeit die Satirepartei Die Partei und die rechte NPD keinen Sitz mehr im Europaparlament bekommen.

Derzeit besetzen die Kleinstparteien sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament. Sie hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

Der „Spiegel“ berichtete, der deutsche Vertreter bei der EU habe „offenbar“ Anfang Februar in Brüssel eingeräumt, dass ausgerechnet Deutschland eine europaweite Änderung nicht mehr vor der nächsten Wahl ermöglichen könne.

SPD-Chefin Andrea Nahles hatte bereits im November auf dem Portal abgeordnetenwatch.de geschrieben: „Es wird keine Umsetzung vor der Europawahl 2019 geben.“ (dpa)



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