Nächste Runde – noch mehr Schwierigkeiten

Die EU-Kommission und die britische Regierung haben in den Brexit-Verhandlungen vergangene Woche eine Einigung über zentrale Austrittsfragen erzielt. Aber...
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Die britische Premierministerin Theresa May.Foto: Matt Dunham - Pool /Getty Images
Epoch Times15. Dezember 2017

Mit Ach und Krach haben Brüssel und London eine Vereinbarung zur ersten Phase der Brexit-Verhandlungen zustande gebracht. Dies sei „der einfachere Teil“ der Austrittsgespräche gewesen, sagte EU-Ratspräsident Donald Tusk, bevor der EU-Gipfel am Freitag grünes Licht für Phase zwei der Gespräche geben sollte. „Die schwierigste Herausforderung steht noch bevor.“ Worum es dann geht:

HANDELSABKOMMEN

Die Wirtschaft diesseits und jenseits des Ärmelkanals ist nach mehr als 40 Jahren britischer EU-Mitgliedschaft eng verflochten. Unternehmen haben über Grenzen hinweg eng getaktete Lieferketten aufgebaut oder Tochterunternehmen im jeweils anderen Teil Europas.

Mit dem Brexit will Großbritannien auch aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion austreten. Damit gingen schlagartig die Zollschranken wieder hoch, Personal könnte nicht mehr einfach von der einen auf die andere Seite wechseln, Waren steckten in Kontrollen fest und gewisse Dienstleistungen könnten vielleicht überhaupt nicht mehr angeboten werden.

Die britische Premierministerin Theresa May will deshalb über ein umfangreiches Handelsabkommen eine neue und „ehrgeizige wirtschaftliche Partnerschaft“ schaffen. EU-Verhandlungsführer Michel Barnier sagte am Freitag, dass er als einzige Möglichkeit eine Vereinbarung nach dem Vorbild des Freihandelsabkommens mit Kanada sieht.

Dem britischen Brexit-Verhandlungsführer David Davis reicht eine einfache Kopie dieser Vereinbarung nicht. Er wolle ein „Kanada plus plus plus“, sagte er am Sonntag. Denn in der Vereinbarung mit der EU müssten auch Dienstleistungen, Luftfahrt, Atompolitik und Datenwirtschaft berücksichtigt werden. Bis dies ausgehandelt, beschlossen und ratifiziert ist, dürften Jahre vergehen.

ÜBERGANGSPHASE NACH DEM BREXIT

May hat deshalb nach dem Brexit im März 2019 eine zweijährige Übergangsphase vorgeschlagen. In ihr soll für die Firmen auf beiden Seiten erst einmal alles so bleiben wie es ist. Die EU ist grundsätzlich zu solch einem Schritt bereit – die EU stellt nach dem Entwurf der Gipfel-Leitlinien für Phase zwei aber harte Bedingungen, die für May den Brexit-Hardlinern zuhause schwer zu kaufen sind.

„Während dieser Zeit wird das Vereinigte Königreich das gesamte EU-Recht einschließlich neuer Gesetzgebung respektieren“, sagte Tusk. „Es wird Haushaltsverpflichtungen respektieren, es wird juristische Aufsicht respektieren und natürlich alle damit zusammenhängenden Verpflichtungen.“

Im Klartext: In einer möglichen Übergangsphase 2019 und 2020 zahlt London weiter für das Privileg, am Binnenmarkt teilzunehmen, darf aber bei Entscheidungen zu ihm nicht mehr mitreden. Dies entspräche in etwa der „halben“ EU-Mitgliedschaft, die Norwegen, Liechtenstein und Island über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben.

OFFENE FRAGEN AUS PHASE EINS

Der Durchbruch zu Phase eins war darüber hinaus auch erst ein halber. Denn bei den drei zentralen Austrittsfragen zu den Rechten der EU-Bürger, den Finanzforderungen an London und der Nordirland-Frage blieb in den Details vieles offen. Während in der britischen Innenpolitik die künftige Grenzregelung zwischen Irland und Nordirland hohe Sprengkraft hat, fordert das Europaparlament noch Nachbesserungen bei den Rechten der EU-Bürger.

Einige Dinge, die eigentlich schon wenigstens ansatzweise geklärt sein sollten, blieben wegen des langwierigen Tauziehens zu Bürgern, Brexit-Rechnung und Nordirland zudem auf der Strecke. Dazu gehören die Fragen, was mit beim Brexit bereits auf dem Markt befindlichen Gütern passiert oder mit geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen.

Als besonders knifflig gilt die Lösung für die mit dem Brexit endende Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Denn über sie läuft nicht nur die Versorgung mit spaltbarem Material für Atomkraftwerke und medizinische Geräte. Klären müssen die Brexit-Unterhändler auch, wer ab 2019 für den über Euratom verwalteten Atommüll zuständig ist. (afp)



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