Nur ein Viertel der Parlamentier verankert Ausnahmezustand in der französischen Verfassung

Nach den Parisanschlägen hat die französische Nationalversammlung den Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen. Als dies am Montag Abend beschlossen wurde, waren verschwindend wenige Abgeordnete anwesend.
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SymbolfotoFoto: LIONEL BONAVENTURE/AFP/Getty Images
Epoch Times9. Februar 2016

Nach den Anschlägen auf Restaurants, das Fußball-Nationalstadion und die Konzerthalle "Bataclan" im November 2015 verhängte die Nationalversammlung gesetzlich den Ausnahmezustand. Dieser wurde Montag Abend um 22 Uhr per Abstimmung der französischen Nationalversammlung in die Verfassung aufgenommen, berichten die Neue Zürcher Zeitung und Le Figaro. Für die Verfassungsänderung stimmten 103 Abgeordnete, dagegen sprachen sich 26 aus. Mehr als drei Viertel der Abgeordneten waren abwesend. Über eine Änderung von Artikel 2, die verurteilten Extremisten den französischen Pass entziehen möchte, wird noch beraten.

Es geschieht nicht alle Tage, dass die französische Verfassung geändert wird. Der nach den Parisanschlägen verhängte Ausnahmezustand liefert die rechtliche Grundlage, auf der die Polizei auch ohne richterliche Anordnung Häuser und Wohnungen durchsuchen kann. Außerdem darf sie die Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit beschränken. Gestern Nacht wurden diese Rechte unter Abwesenheit der meisten Abgeordneten in die Verfassung aufgenommen. 441 Abgeordnete waren außer Haus.

Abgestimmt wurde über die Aufnahme des Ausnahmezustandes in Artikel 1 der Verfassung. Der Ausnahmezustand ermöglicht es der Polizei, auch ohne richterliche Anordnung Häuser und Wohnungen zu durchsuchen und die Bewegungsfreiheit von Bürgern einzuschränken. Bislang nicht beschlossen ist eine umstrittene Regelung, wonach verurteilten Extremisten die französische Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, meldet die Neue Zürcher Zeitung. Das geht allerdings nur bei doppelter Staatsangehörigkeit

Dass nur so wenige Abgeordnete in der französischen Nationalversammlung anwesend waren, bewertet die Abgeordnete der französischen Grünen Cécile Duflot wie folgt: "Ich finde diese Debatte ein bisschen traurig. 441 Abgeordnete fehlen, wenn es um den Ausnahmezustand geht. Es ist eine große Entscheidung, sie ist ernst. Es stellt sich für mich gar nicht die Frage zu fehlen". Das sagt auch der Abgeordnete für die Region Seine-et-Marne Eduardo Rihan-Cypel, so Le Figaro.

Besonnen reagierte Premierminister Manuel Valls: “Wir müssen die Meinungen der anderen respektieren und bereit für alle Debatten sein.” Der Debatte fernzubleiben würde seiner Meinung nach nur den Nährboden “für noch mehr Probleme” schaffen.

Gegen Mitternacht wurde dann noch über Artikel 2 der französischen Verfassung diskutiert. Er regelt, dass verurteilten Extremisten die französische Staatsangehörigkeit entzogen werden kann. Bislang war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden.

Dem Abgeordneten Charles de Courson kamen in dieser angespannten Situation die Tränen. Er sagte, Artikel 2 in der zur Diskussion stehenden Fassung könne er im Andenken an Großvater und Vater nicht befürworten. Er erinnerte sich an seinen Großvater, der gegen die Vollmacht für Marschall Pétain stimmte, und an seinen Vater, der von den Nazi-Besatzern als Terrorist bezeichnet wurde.

Nun geht das Diskussionsergebnis als Vorlage in den Senat. Die Verfassungsänderung muss dann noch in einer gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern verabschiedet werden: mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit. (kf)



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