Ö-Wahl: Endergebnis frühestens am Montag – Präsident wohl erst kurz vor Weihnachten ganz fix

Erst knapp vor Weihnachten kann der Bundespräsident, der heute gewählt wird, ganz sicher sein, dass er tatsächlich in die Hofburg einzieht. Denn auch dieses Ergebnis der Stichwahl kann beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Titelbild
Erst knapp vor Weihnachten kann der Bundespräsident, der heute gewählt wird, ganz sicher sein, dass er tatsächlich in die Hofburg einzieht.Foto: Christian Bruna/dpa
Epoch Times4. Dezember 2016

Das Endergebnis der Stichwahl wohl erst am Montag vorliegen. Der Grund sind die Briefwahlstimmen, die erst am Montag ausgezählt werden. Es wurden 708.185 Wahlkarten für die Briefwahl ausgegeben, dass entspricht 11,07 Prozent der Wahlberechtigten. Erst knapp vor Weihnachten dürfte tatsächlich feststehen, wer tatsächlich in die Wiener Hofburg einzieht.

Auch Einspruch bei Wahlbehörde möglich

Sollte ein Kandidat die „ziffernmäßigen Ermittlungen” der Wahlbehörden bezweifeln, muss er binnen 48 Stunden nach bekanntwerden des amtlichen Endergebnisses bei der Landes- oder der Bundeswahlbehörde Einspruch erheben.

In diesem Fall wäre der Verfassungsgerichtshof nicht die erste Adresse, schreibt die „Kronen-Zeitung”.

Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur um die Berechnung der Gemeinde-, Bezirks- und Landesergebnisse.

Wahlergebis anzufechten

Auch dieses Ergebnis der Stichwahl kann beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Hat ein Kandidat Zweifel über die richtige Auszählung, muss er die Wahl beim VfGH anfechten – so wie es die FPÖ bei der ersten Wahl hinsichtlich der brieflichen Stimmabgabe gemacht hatte. Die Frist dafür beträgt eine Woche nach der Veröffentlichung des amtlichen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde am 15. Dezember. Bis 22. Dezember müsste also diesmal eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingelangt sein.

Wird die Wahl angefochten, müssen die Höchstrichter – laut Paragraf 21 des österreichischen Bundespräsidentenwahlgesetzes – „längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung“ entscheiden.

Auf die Neujahrsansprache des Bundespräsidenten Fischer werden die Österreicher dieses Jahr  auch verzichten müssen, da der Nachfolger des Bundespräsidenten erst am 26. Januar festgelegt wird. Bis dahin übernehmen die drei Nationalratspräsidenten die Amtsgeschäfte. (ks)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion