Österreich: Presserat gibt Journalisten Tipps für Flüchtlings-Berichterstattung

Österreichs Journalisten haben jetzt eine Art Richtlinie für die Flüchtlings-Berichterstattung. Die Empfehlung kommt vom österreichischen Presserat in Form einer Checkliste.
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Symbolfoto.Foto: WOJTEK RADWANSKI/AFP/Getty Images
Von 1. Dezember 2016

Eine Checkliste mit Tipps für Journalisten, die sich mit der Flüchtlingsthematik befassen, kommt vom österreichischen Presserat. Die Checkliste sei eine Orientierungshilfe, da das Thema „Flüchtlinge“ in der Bevölkerung “emotional kontrovers” diskutiert werde. Journalisten sollen sich fragen, ob sie ausgewogen recherchiert hätten. Auch solle man überdenken, ob eine Netzdiskussion zum Thema möglicherweise entgleisen könne. Die „Junge Freiheit“ (JF) berichtete.

Ausgangspunkt für den Leitfaden waren Beratungen der drei Senate des Presserats, „wie man verantwortungsvoll über Flüchtlinge und Asylwerber berichtet“.

Checkliste „Verantwortungsvoller Journalismus in der Flüchtlingsberichterstattung“:

  • Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre?
  • Habe ich das Thema ausreichend recherchiert, gehen meine Quellen über bloße (Internet-)Gerüchte hinaus?

Werden Vorurteile verstärkt?

  • Habe ich jene Fakten präsentiert, die für eine umfassende und ausgewogene Darstellung meines Themas notwendig sind?
  • Habe ich geprüft, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl Vorurteile verstärkt werden?
  • Habe ich geprüft, ob ich Informationen, die Vorurteile schüren könnten, weglassen kann, ohne den Sinn und den Wahrheitsgehalt der Geschichte zu verändern oder das Verständnis der Leserinnen und Leser zu beeinträchtigen?
  • Habe ich geprüft, ob bestimmte Informationen nicht andere Absichten konterkarieren (zum Beispiel keine Nennung von Herkunft, aber Nennung eines auf einen Ausländer deutenden Vornamens)? Anmerkung: Die bloße Nennung der Herkunft eines (mutmaßlich) straffällig gewordenen Ausländers/Asylwerbers/Migranten ist nach der gängigen Praxis der Senate des Presserats kein Ethikverstoß. Dennoch sollten Journalisten abwägen, ob es im konkreten Fall für das Verständnis der Leserinnen und Leser erforderlich ist, die Herkunft anzuführen.

Könnte Wortwahl beleidigen?

  • Habe ich überlegt, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl jemand gekränkt oder beleidigt werden könnte?
  • Bin ich mir im Klaren darüber, welche Absichten meine Hinweisgeber/Recherchequellen verfolgen?
  • Kann ich zu dem Thema ein Internet-Forum eröffnen, ohne befürchten zu müssen, daß die Diskussion entgleist?
  • Bin ich sicher, daß ich keine außerjournalistischen Gründe habe, ausgerechnet dieses Thema aufzugreifen?

Der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ sei selbstverständlich weiterhin die allgemeine Grundlage für die journalistische Arbeit und für die Entscheidungen des Presserats, so die JF.



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