Österreich: Team Stronach für 48-Stunden-Verfahren gegen kriminelle Flüchtlinge – Grüne gegen Abschiebung solcher

Auf den Vorstoß des österreichischen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP), raschere Verfahren für kriminelle Flüchtlinge zur Aberkennung des Asylstatus einzuleiten, reagierten die politischen Lager ganz unterschiedlich. Während die Integrationssprecherin der Grünen, Alev Korun, sich ablehnend dazu äußerte, forderte der Generalsekretär des Team Stronach, Christoph Hagen, eine schnelle Umsetzung von Sobotkas Plänen.
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Symbolbild: Calais, Frankreich, Juli 2015Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times24. August 2016

Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) drängt auf eine Verschärfung des Asylrechts, doch nicht am Inhalt. Es gehe ihm lediglich darum, „die Schnelligkeit der Verfahren zu erhöhen“, so Sobotka.

Sobotka präzisiert seine Forderungen: „Dort, wo das Strafausmaß das rechtfertigt, soll das Asyl aberkannt werden. Und zwar im selben Atemzug, damit nach der rechtskräftigen Straferkenntnis nicht wieder eine Prozedur über Wochen und Monate, oder vielleicht sogar über Jahre erfolgt und hier kein Ergebnis erzielt werden kann“, sagte der Innenminister laut „Kurier“ im Ö1-„Morgenjournal“.

Dem kann Christoph Hagen, Generalsekretär vom Team Stronach, nur beipflichten. Er fordert eine schnelle Umsetzung von Sobotkas Forderungen. Dies sei dringend notwendig. Der Generalsekretär plädiert für ein 48-Stunden-Asyl-Schnellverfahren nach Schweizer Vorbild, berichtet die „Krone“.

Grüne: „Weder vernünftig noch hilfreich!“

Fast schon erwartungsgemäß ablehnend reagierten die Grünen in Österreich auf die Pläne des ÖVP-Ministers.

Grünen-Integrationssprecherin Alev Korun sagte dazu am Sonntag, dass man mit über 25 Jahren Verschärfungen im Asylrecht „kein einziges Problem“ gelöst hätte.

Die Politikerin erinnert daran, dass bereits vor zwei Jahren beschlossen worden sei, Kriminellen ihr Asyl abzuerkennen. „Ständig vom Selben, das auch in der Vergangenheit nichts verbessert hat, noch mehr zu beschließen, ist weder vernünftig noch hilfreich“, so Korun.

Asylrecht: Ist-Zustand und Änderungen

Die aktuelle rechtliche Lage in Österreich erlaubt es, Flüchtlingen, die zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt werden, den Asylstatus abzuerkennen. Laufende Verfahren werden abgebrochen.

Laut dem Innenminister soll künftig ein Strafgericht über die Aberkennung oder die vorzeitige Beendigung des Asylverfahrens für straffällige Flüchtlinge entscheiden. Um dies zu erreichen müsste das Aberkennungsverfahren schon vor einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung eingeleitet werden. Zurzeit ist dafür das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.

Sobotka fordert deshalb eine „gemeinsame Gerichtsstruktur“, in der das „Strafgericht auch das Asylverfahren mitmacht und also auch gleichzeitig das Aberkennungsverfahren mitbehandelt“, zitiert der „Kurier“ den Minister.

Neuer Deliktkatalog für Abschiebung

Der „Kurier“ fragte im Innenministerium nach und erhielt ein interessantes Detail: Man wolle mit dem Justizministerium eine Liste an Delikten erarbeiten.

Auf die Frage, ob künftig auch kleinere Delikte, mit Haftstrafen unter drei Jahren, zum Verlust des Asyltitels führen könnten, antwortete Sobotkas Sprecherin, Katharina Nehammer, dass dafür die Schwere des Delikts oder die Häufigkeit entscheidend sei. Sie verwies auf die Koordination mit dem Justizministerium.

„Auf jeden Fall soll es aber eine schnellere Abwicklung geben“, so Nehammer. (sm)

 



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