OLG Köln weist Erdogan-Beschwerde gegen Döpfner im Satirestreit ab

Im Rechtsstreit mit dem Chef des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner, musste der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan am heutigen Dienstag in zweiter Instanz eine weitere Schlappe hinnehmen. Geht Erdogan nun den Weg der Verfassungsbeschwerde?
Titelbild
Recep Tayyip Erdogan, Präsident der TürkeiFoto: ADEM ALTAN/AFP/Getty Images
Epoch Times21. Juni 2016

Das Oberlandesgericht in Köln wies die Beschwerde Erdogangs gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln zurück, wonach eine beantragte einstweilige Verfügung gegen die öffentliche Unterstützung Döpfners für das Schmähgedicht von Böhmermann abgewiesen wurde.

Springer-Chef Döpfner stärkte Böhmermann im April mit einem offenen Brief den Rücken. Er wolle sich dessen "Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen" und sie sich in "jeder juristischen Form zu eigen machen", hieß es.

Dieses Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung könne nach Angaben des Oberlandesgerichts in Köln zwar im Presserecht zu einer "erhöhten Verantwortlichkeit führen", dies sei in Döpfners Fall aber nicht gegeben, meldete "Reuters".

Zuvor hatte das Landgericht in erster Instanz mit dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht der freien Meinungsäußerung entschieden. Nun wurde dies auch in zweiter Instanz bestätigt. "Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben", heißt es aus dem Oberlandesgericht. 

Der türkische Präsident hat nun nur noch die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, meldete der "Focus" und eine Anwältin des Präsidenten, Anja Wilkat, sagte der Nachrichtenagentur "Reuters", dass man abwarten müsse, ob der Mandant, was theoretisch denkbar wäre, eine Hauptsacheklage anstrengen möchte. 

Erdogan erzielte jüngst einen Teilerfolg vor dem Hamburger Landgericht, wonach Böhmermann per einstweiliger Verfügung die Wiederholung großer Teile seines Schmähgedichts untersagt wurde. (sm)



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