Parlamentsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland

Der Bundestag bildete heute eine Arbeitsgruppe, die die Kooperation der Parlamente von Frankreich und Deutschland verbessern soll.
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Deutschland-, Frankreich-, EU-Flagge.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times1. März 2018

Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs sollen enger zusammenrücken. Im Bundestag wurde am Donnerstag eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam mit ihrem französischen Pendant ein entsprechendes Abkommen ausarbeiten soll.

Das teilte das Büro des Vorsitzenden der deutsch-französischen Parlamentariergruppe, Andreas Jung (CDU), mit. Ziel ist es, die Kooperation der Parlamente untereinander zu verbessern sowie deren Rolle in der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu stärken.

Das Parlamentsabkommen soll bis zum 22. Januar 2019 stehen. In der gemeinsamen Resolution von Bundestag und Assemblée Nationale zum 55. Jahrestag des Elysée-Vertrags am 22. Januar war die Einsetzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe mit insgesamt 18 Abgeordneten aus beiden Ländern beschlossen worden.

Unter anderem soll in dem Abkommen eine Konvergenz der Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und Frankreich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht geregelt werden. Anzustreben sei eine einheitliche Umsetzung, heißt es.

Zu den weiteren Punkten des Abkommens zählen gemeinsame Tagungen der Parlamente in regelmäßigen Abständen mit gemeinsamen Plenardebatten. (afp)

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