Polen erteilt EU-Kommission im Streit um Verfassungsgericht eine Abfuhr

"Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Empfehlungen der EU-Kommission Ausdruck einer unzureichenden Kenntnis der Funktionsweise des polnischen Rechtssystems sind", heißt es in einer in der Nacht zum Freitag veröffentlichten Erklärung des polnischen Außenministeriums
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Poland's Premierministerin Beata SzydłoFoto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2016

Mit dem Ablauf einer von Brüssel gesetzten Drei-Monats-Frist hat die polnische Regierung die Vorschläge der EU-Kommission zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zurückgewiesen. Die EU-Kommission habe sich angesichts des polnischen Streits über die Reform des dortigen Verfassungsgerichts „parteiisch“ verhalten, sagte Außenminister Witold Waszczykowski am Freitag dem polnischen Rundfunk.

„Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Empfehlungen der EU-Kommission Ausdruck einer unzureichenden Kenntnis der Funktionsweise des polnischen Rechtssystems sind“, heißt es in einer in der Nacht zum Freitag veröffentlichten Erklärung des polnischen Außenministeriums. Warschau habe der EU-Kommission eine zehn Seiten lange Stellungnahme übergeben, die jedoch nicht veröffentlicht werde, berichteten polnische Medien.

Die EU-Kommission verfasste im Juli „Empfehlungen“ zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und forderte eine Stellungnahme binnen drei Monaten. Ohne eine zufriedenstellende Lösung seien Sanktionen möglich, die bis zum Entzug von Stimmrechten reichen können, erklärte die EU-Kommission am 27. Juli.

Es war das erste Mal überhaupt, dass die EU-Kommission eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat einleitete. Brüssel wirft der Warschauer Regierung vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben.

Die in Polen regierende nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hielt in den vergangenen Wochen an ihren Vorhaben zur Reform des Verfassungsgerichts fest. Mit einem jüngst eingebrachten Vorschlag möchte die Regierungsmehrheit das Wahlverfahren für den Präsidenten des Verfassungsgerichts verändern. Die Opposition sieht darin einen Versuch, der Partei einen Zugriff auf dieses Amt zu sichern. (afp)



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