Polnisches Gericht hebt Verbot von traditioneller Demonstration zum Unabhängigkeitstag auf

Ein Warschauer Gericht hat das Verbot einer Demonstration von Patrioten und Nationalisten zum polnischen Unabhängigkeitstag aufgehoben. Jedes Jahr nehmen Zehntausende Polen an der Demonstration teil.
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Ein Patriot schwenkt die polnische Nationalflagge in Warschau.Foto: JANEK SKARZYNSKI/AFP/Getty Images
Epoch Times9. November 2018

Ein Warschauer Gericht hat das Verbot einer Demonstration von Patrioten und Nationalisten zum polnischen Unabhängigkeitstag am 11. November aufgehoben. Die vom Warschauer Rathaus angeführten Gründe für das Verbot seien nicht ausreichend, urteilte ein Gericht in der polnischen Hauptstadt.

Es wurde erwartet, dass die Stadt gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hatte den Marsch untersagt, unter dessen 60 000 Teilnehmern 2017 auch einige radikale Rechte mitgelaufen waren.

Laut Gericht stellten „fremdenfeindliche Parolen“, im vergangenen Jahr keine Grundlage dar, den Zug in diesem Jahr zu verbieten. Die Marschorganisatoren, darunter das rechte Lager ONR, begrüßten die Entscheidung. Sie waren gegen das Verbot vor Gericht gezogen.

Unterdessen hatte Polens Regierung als Reaktion auf das Verbot des oppositionell regierten Rathauses einen Alternativmarsch auf der gleichen Strecke angekündigt. Der staatlich organisierte Zug sollte von Polens Präsidenten Andrzej Duda angeführt werden. Polnische Regierungsvertreter appellierten nach dem Richterspruch, den Nationalfeiertag mit einem gemeinsamen Marsch zu begehen.

Polen feiert am 11. November den 100. Jahrestag der Wiedererlangung seiner staatlichen Unabhängigkeit. 1918 war die lange Teilung Polens durch Preußen, Österreich-Ungarn und Russland überwunden worden. (dpa/so)



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