Rechtssicherheit nach dem Brexit – auch für in Großbritannien lebende Deutsche

Großbritannien will raus aus der Europäischen Union. Die Lage ist aber chaotisch.
Titelbild
Das Brexit-Wandbild vom Künstler Banksy in Dover zeigt einen Mann, der die EU-Flagge mit einem Hammer entfernt.Foto: Matt Dunham/AP/dpa
Epoch Times17. Januar 2019

Großbritannien will raus aus der Europäischen Union – und das Ende März. Die Lage ist aber chaotisch: Wie der Brexit vollzogen wird, ist immer noch unklar, da das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen im britischen Parlament gescheitert ist.

Die Bundesregierung bemüht sich dennoch, die rechtlichen Vorkehrungen zu treffen: Auf der Tagungsordnung des Bundestags stand deswegen am Donnerstag das Brexit-Übergangsgesetz zur abschließenden Beratung.

Um welche Übergangsphase geht es?

Der zwischen Brüssel und London ausgehandelte Vertrag zum EU-Austritt des Vereinigten Königreichs sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor. Bis dahin muss das Land weiter das EU-Regelwerk anerkennen, das Unionsrecht würde also weiter auf Großbritannien angewandt. Bürgern, Wirtschaft und Verwaltungen soll so Zeit verschafft werden, sich an die Folgen des Brexit anzupassen.

Was regelt das Brexit-Übergangsgesetz?

Das Gesetz soll für die Übergangsphase Rechtsklarheit schaffen: Demnach sind die Bestimmungen im Bundesrecht in dem Zeitraum so zu verstehen, dass vorerst grundsätzlich auch Großbritannien gemeint ist, wenn von einer EU-Mitgliedschaft die Rede ist. Das gilt auch für Regelungen, die sich auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft beziehen.

Wie sind die Bestimmungen für Einbürgerungen?

In Großbritannien lebende Deutsche und hierzulande lebende Briten mit Einbürgerungswunsch würden nach geltender Rechtslage Schwierigkeiten bekommen, wenn ein während der Übergangsphase gestellter Einbürgerungsantrag erst nach 2020 entschieden wird. Dann müssten betroffene Briten in Deutschland eigentlich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben und Deutsche in Großbritannien würden in diesem Fall ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Mit dem Übergangsgesetz wird eine Sonderregelung geschaffen, wodurch in diesen Fällen mehrere Staatsbürgerschaften möglich sind.

Ab wann ist das Gesetz wirksam?

Das Übergangsgesetz soll an dem Tag in Kraft treten, an dem auch das Brexit-Abkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union in Kraft tritt. Das wäre der 30. März. Das Problem ist allerdings, dass der mühsam ausgehandelte Austrittsvertrag im britischen Unterhaus krachend durchfiel – wie es weitergeht, ist noch offen. Sollte es zu einem ungeordneten „No Deal“-Brexit kommen, würde auch das Brexit-Übergangsgesetz nicht in Kraft treten. (afp)



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